LOCATION | Vaticano, BAV, Pal. |
MANUSCRIPT | Vaticano, BAV, Pal. lat. 763 |
ITEM No. 2 | Apparatus ad Codicem Justinianum ("Palatinus") |
Apparatus ad Codicem Justinianum ("Palatinus")
Author(s):
Incipit:
Explicit:
Apparatus ad Codicem Justinianum ("Palatinus") .
Es handelt sich um einen dichten Glossenapparat aus der Zeit um 1210, der in Frankreich zusammengestellt wurde.
Am Ende zahlreicher Glossen steht das Siglum des Azo. Über die meisten Strecken ist sie mit einem kaudierten c geschrieben, passagenweise begegnen aber auch die Formen {i}az{/i} (fol. 63-65) und {i}a{/i} (fol. 35v-58).
Bei fol. 5r ist bei zahlreichen Glossen das Siglum {i}ac{/i} gesetzt, was aber wohl ein Schreibversehen anstelle von {i}az{/i} mit kaudiertem c ist; denn ich konnte keine Übereinstimmungen mit der Glossa Accursii finden.
Am Schluss von Glossen kommen noch folgende weitere Siglen vor: {i}Io., Iob., secundum Iob.{/i} etc. (gelegentlich), {i}b{/i}. und {i}az.b{/i}. (fol. 66r ss.) sowie {i}m., mc{/i}. - geschrieben so, dass das {i}m{/i} aussieht wie ein {i}a{/i} mit nachfolgendem lang nach unten gezogenem {i}z{/i}, so dass es missverstanden werden kann als {i}az{/i} (fol. 13v-15r, 28r, 32vb, 63v, 89vb, 98vb). Es ist jedoch eine andere Person als Azo gemeint; denn auf fol. 32vb wird zitiert: 'Item missus in possessionem in rei uendicatione secundum {i}.m.{/i} (= das fragliche Siglum) statim possidet, quod et {i}Io.{/i} et {i}Acz.{/i} concedunt.' Vielleicht bezeichnet das Siglum den Rechtslehrer Mercadans (bezeugt in Bologna 1204-1206).
Die Glossen sind zum Großteil diskursiv abgefasst, so wie später die Glossen des Hugolinus und Accursius, und sie beziehen zahlreiche Allegationes mit ein. Es gibt zwar daneben auch noch selbständige Allegationes, eingerückt geschrieben, aber sie sind selten geworden. An vielen Stellen begegnet keine einzige, und nur an wenigen Stellen stehen wie in alter Zeit noch Ketten von bloßen Allegationes.
Der Verfasser spricht nur selten von sich in der ersten Person, z. B. fol. 47v infra: 'Ego etiam credo ... '. Anscheinend hat er bei Azo studiert; denn ihn und Johannes Bassianus zitiert er am häufigsten. Er kennt und zitiert aber auch die übrigen Glossatoren, als jüngsten den Glossator Hugolinus: {i}y., b., R., W., Ot; mar. putabat{/i} (fol. 88rb, ausgeschrieben, wohl um Verwechslungen mit {i}m., mc{/i}. = Mercadans vorzubeugen); {i}Ia. dicit{/i} (fol. 47v infra); {i}Resp. secundum Wil.{/i} (ibidem); {i}' Resp. secundum .,' {/i} (ibidem, Strich-Punkt-Siglum für einen unbekannten Glossator!); {i}Nota quod dominus dicebat ... Hoc etiam dicit mc. Dominus autem Iab. dicit ... {/i}(ibidem. Das Siglum {i}Iab{/i}. kann aus {i}Iob{/i}. verschrieben sein); {i}secundum .,{/i} (fol. 48rb, zweimal); {i}uel dic secundum pillium, ut alibi plenius notatur{/i} (fol. 47rb); {i}secundum hu. ... secundum hu. et az{/i}. (fol. 12va infra); {i}secundum hu{/i}. (fol. 53rb); {i}secundum pla{/i}. (fol. 20ra); {i}yr{/i}. (fol. 27rb und öfter); {i}o. et p. et ceteris similibus ... , ... secundum al. et Io. b. Set secundum p. ... Et hoc secundum h. Et hoc sententia est alb. et Io.b{/i}. (fol. 27vb).
Zahlreiche Glossen sind auf den unteren Blatträndern in zusammenhängenden Schriftblöcken zusammengefasst, wobei die Anfangsglosse durch ein Bezugszeichen zugeordnet ist und die nachfolgenden nur noch durch ein zusammengeschobenes, unterstrichenes Lemma abgehoben werden.
Der Gestaltung nach ist dieser Apparat zwischen denjenigen des Azo und den des Hugolinus einzuordnen. Der Verfasser verfällt oft in einen Commenta-Stil und bringt in einigen Fällen sogar Quaestiones de facto mit hinein, z. B. fol. 86ra: 'Quidam decedens filium reliquit et neptem emancipatam ... '.
Der Verfasser verweist häufig von einer Glosse auf eine andere, z. B. fol. 33vb: ... secundum az. Set quod mouet az. non mouet alios, ut notaui in illa glossa, scilicet 'Utili' etc.; oder fol. 35vb: quod dicitur in illa glosa 'Hodie', etc. - Diese Glosse steht unmittelbar über der zitierenden Glosse.
Die Erläuterung bei C.2.3 jedoch, die durchaus nicht herausragend lang ist, nennt der Verfasser nicht 'Glosa' , sondern 'commentum'. Sie steht am Ende der zusätzlichen Glossen zu C.2.3, die aus Platzmangel auf fol. 13r an den Rand von C.1.17 transferiert sind: Neben jedem transferierten Stück steht ein großes 'A' in Farbe, wohl für 'Additio'.
Es kann sein, dass der Glossenapparat und die Commenta selbständige Werke waren und somit voneinander zu trennen sind. Wir suchen ja noch immer nach Commenta des Columbus - hier könnten sie sein! Die bei Savigny Band V, S. 89-90 abgedruckten Zitate reichen jedoch nicht aus, um die hier enthaltenen Commenta für Columbus zu vindizieren.
Zur zeitlichen Einordnung ist zu beachten, dass der Verfasser zahlreiche Dekretalen aus der Decretalium compilatio I zitiert, und zwar mit der Bezeichnung 'extra' , nicht etwa 'extra i.' oder ähnlich. Er hat somit nach 1188 und vermutlich vor 1210 geschrieben fol. 70vb neben C.5.18.3: 'Set iure canonum filii erant legitimi, ut in Decretali de coniugio seru. c. i. § i. (Decretalium 1.Comp. 4.9.1) et qui filii sunt le. in prima decretali (Decretalium 1.Comp. 4.18.1); fol. 81rb, ad C.5.70.7: ... sed contra est extra. de elec. et e. po. Considerauimus (Decretalium 1.Comp. 1.4.22); fol. 83ra, ad C.6.1.1: Hoc non placet quibusdam decretistis ... .
Unser Verfasser hat auch das Authenticum glossiert. Das erwähnt er nämlich in einer Glosse zur Authentica 'Defuncto sine liberis' post C.6.56.7, wobei er diese Authentica dem Irnerius zuschreibt und sich dazu auf Azo beruft: fol. 102rb:, secundum az. Set Iob. contradicit, Set dic pro .m. sicut notaui in corpore Autenticorum. Hec tamen uerba non sunt in corpore Autenticorum, set ponuntur a Varinero. az.' (gemeint ist Wernerius = Irnerius).
Zwischen die Glossen des Apparats gemischt und von selber Hand geschrieben stehen Notabilien, und zwar meist über die ganze Zeilenbreite ausgeschrieben, nur selten in Dreiecksform (fol. 59v, 62r ss., 67r ss., 89vb, 94rb, 95rb etc.). Die meisten haben farbige Initialen. Vorgesehen waren solche Initialen für alle Notabilien. Vor zwei Dreiecksnotabilien auf fol. 59v steht durch Schreiberversehen ein Paragraphenzeichen.
Author(s): Mercadans; Columbus
No. of pages: (item 2)
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Explicit: