Manuscripta juridica

[Principal Investigator: G. R. Dolezalek]







Glossae ad Codicem Justinianum


Author(s):

  • Multiplex
  • Mon.
  • Jacobus de Monciaco(?)
  • Z.
  • Kar.
  • Bar.
  • F.

Glossae ad Codicem Justinianum .

Vierte Glossenschicht, in blasser, wässriger, hellbrauner Tinte, oft nach der Art von Lecturae reportatae auf den Außenrändern neben den Glossen geschrieben, oft unordentlich, meist nach links geneigt. Das Paragraphenzeichen ist abgebildet in Dolezalek, 'Repertorium ... Codicis Justiniani'. Allegationes enden mit einem besonderen Zeichen wie ebendort abgebildet. Einmal habe ich dahinter ein u mit Haken darüber gesehen (fol. 17va).

Es gibt in dieser Schicht auch einige wenige Notabilien.

Sehr häufig begegnen die Siglen {i}z{/i} und {i}secundum z{/i}, öfter auch {i}mon{/i}. (fol. 9rb, 13rb, 20rb, 21rb, 22rb, 47va, 59va, 78va, 80rb, 95va, 116v, 125va, 134rb, 135v, 165v-199va, 225rb, 227rb). Ich habe auch die Kombination {i}secundum z mon{/i} gefunden (fol. 95ra infra, fol. 95va). Die Glossen mit Siglum {i}mon.{/i} stimmen oft wörtlich mit dem Apparat des Azo überein - das hat schon E. Seckel bemerkt. Die Meinung des Glossators {i}z{/i} wird fol. 69vb bei C.4.35.2 einer Meinung des Placentinus gegenübergestellt.

Seltener sind Siglen {i}secundum p{/i}. (fol. 1va, 63rb), {i}m{/i}. (fol. 122va), {i}secundum R{/i}. (fol. 58va, 61va), {i}Kar{/i}. (fol. 149rb, vielleicht Karolus de Tocco, eventuell auch fol. 42va). Außerdem steht mehrfach das Siglum {i}Ot{/i}. hinter Glossen, bei denen nicht klar ist, ob sie der dritten oder der vierten Schicht zuzurechnen sind, z. B. fol. 160rb, 175vb.

Da sich die vierte Glossenschicht auch in den Tres libri Codicis findet (fol. 227 mit Siglum {i}mon{/i}.), waren also zur Zeit der Glossierung beide Handschriftenteile beim selben Besitzer, möglicherweise schon damals zusammengebunden.

Der Glossator {i}z{/i} dürfte wohl dieselbe Person sein, die in MS Paris BN lat. 4546 fol. 30 zitiert wird: 'Super hoc audiui ze. dicentem et concedentem ... ' (bereits entdeckt und abgedruckt durch Savigny, Geschichte, vol. 5 p.198). In den Resten von Seckels Nachlass (im Max-Planck-Institut) finden sich handschriftliche Notizen, die {i}Z{/i} an den Anfang des saec. XIII und nach Bologna setzen. Bei dieser Vermutung geht aber Seckel von Savignys These aus, wonach die Commenta in MS Paris BN lat. 4546 von Roffredus stammen sollen, so dass {i}Z{/i} ein Lehrer des Roffredus gewesen sein müsste, welcher zu Anfang des saec. XIII in Bologna studierte. Diese These jedoch ist erheblich in Zweifel gekommen und vorläufig unbewiesen.

Zum Siglum {i}mon{/i} (geschrieben {i}mo{/i}. mit einem Querstrich über dem o) schreibt Seckel in seinen Notizen: 'dürfte kaum auf einen einzelnen Juristen zu deuten sein. Ich weiß keinen besseren Vorschlag als den, {i}mo{/i}. mit {i}moderni{/i} aufzulösen und die also bezeichneten Glossen für Excerpte etwa aus Azo, Pilius de Medicina, Hugolinus de Presbyteris, vielleicht auch Jacobus Balduini zu erklären.' Auf den Gedanken, dass vielleicht Jacobus de Monciaco gemeint sein könnte, ist Seckel anscheinend nicht gekommen.

Es gibt neben den erwähnten vier umfangreichen Glossenschichten auch noch Streuglossen, meist unordentlich in krummen Zeilen, darunter auch rotbraune aus der Zeit der ersten Schicht.

Unklar ist, zu welcher Schicht auf fol. 53rb eine Glosse mit Siglum {i}bar{/i}. gehört. Gleiches gilt für das Siglum {i}f{/i}. bei C.4.65 auf fol. 77ra oben: 'De simplici colono intelligo. f.' Nicht zuordbar ist folgendes interessante Irnerius-Zitat: ' Vel alias secundum garnerium priores leges trahuntur ad posteriores' (fol. 79rb, zu C.5.3.14). Die vierte Glossenschicht enthält folgende Placentinus-Verse:


Author(s): Mon. = Jacobus de Monciaco(?); Z.; Kar.; Bar.; F., et alii

No. of pages: (item 9)