Manuscripta juridica

[Principal Investigator: G. R. Dolezalek]







Glossae ad Codicem Justinianum


Glossae ad Codicem Justinianum . Die Glossen zum ersten Buch sind in der Hauptmasse farbgleich mit dem dortigen Text, und sie sind einheitlich von nur einer Hand eingetragen. Siglen: ab und zu {i}y{/i}, vorangestellt vor interlinearen und marginalen texterklärenden Glossen. Das Paragraphenzeichen hat die Form [abgebildet in Dolezalek, 'Repertorium ... Codicis'], jedoch haben marginale Glossen meist statt dessen eine Tinteninitiale. Zu dieser Schicht gehören auch eine Allegationenkette und Notabilien mit Tinteninitiale. Farbe und Schriftcharakter dieser Glossenschicht kommen bei den nachfolgenden Teilen der Handschrift nicht vor: das erste Buch wurde also für sich allein glossiert, der Schreiber dieser Glossen ließ die Bücher 2-9 der Handschrift unberührt. Es ist aber möglich, dass Glossen der alten, herausgenommenen Blätter des ersten Buches übertragen wurden auf die neu eingehefteten Blätter. Von der Schrift her kann man vermuten, dass die Glossen zum ersten Buch etwa um 1150 bis 1160 geschrieben wurden. In ihnen begegnet gelegentlich noch das kaudierte e.

Beim ersten Buch finden sich nur wenige Streuglossen, z. B. fol. 6rb, sämtlich in wesentlich hellerer und unordentlicher Schrift. Die meisten Streuglossen stammen von einer Hand, die bei vielen Authentiken dieses ersten Buches die Herkunftsangabe hinzufügte.

Unter den zahlreichen sonstigen Händen, die sporadisch zu einzelnen Passagen des Codex Streuglossen hinterlassen haben, kehrt häufig eine rotbraune wieder, die in sauberer Buchschrift Interlinearglossen mit Paragraphenzeichen [abgebildet in Dolezalek, 'Repertorium ... Codicis'] geschrieben hat (fol. 88v).

Bei einigen gelben Glossen mit Paragraphenzeichen [abgebildet in Dolezalek, 'Repertorium ... Codicis'] (fol. 153, 158) ist unklar, ob sie zur oben beschriebenen ersten Glossenschicht gehören.

Mit der fünften Glossenschicht könnten Streuglossen verwechselt werden, die ein Paragraphenzeichen mit steil aufwärts gerichtetem Oberstrich benutzen [abgebildet in Dolezalek, 'Repertorium ... Codicis'] und ebenfalls ein offenes D für 'Digesta' (z. B. fol. 128, 180va, 181rb).

Eine Reihe bemerkenswerter einzelner Glossen soll im folgenden aufgelistet werden:

Fol. 129vb enthält eine Allegation § a. t. de amministratione tutorum uel curatorum. Sie ist bemerkenswert wegen des Paragraphenzeichens und wegen der alten Zitierform 'a.' = 'ante' ohne Angabe einer Lex, vgl. MS Montecassino 49. Vermutlich ist diese Allegation unverändert aus einer anderen alten Handschrift oder vom abgeschnittenen oder freiradierten Rand dieser selben Handschrift übernommen worden.

Auf fol. 198rb steht der schon von Savigny entdeckte Hinweis (Geschichte ... vol. IV, p. 366), vor C.6.61.4, in dunkelbrauner Glossenschrift der zweiten Schicht: Hic in quibusdam Codicibus inuenitur falsa constitutio Galgosiana que sic incipit: 'Inter eos'. Ein gleicher Vermerk steht in der (verwandten!) Glossierung von MS Paris, BNF, lat. 4534. Die zitierte Konstitution steht beispielsweise in MS Paris, BNF, lat. 4516, wo in diesen Titel C.6.61 darüber hinaus auch noch weitere nicht dorthin gehörige Leges aus anderen Titeln eingeschoben sind.

Möglicherweise hat die hier vorliegende Handschrift im saec. XII.2 als Vorlage zum Abschreiben von Glossen gedient; denn ihre Glossen zu C.2.1 (aus allen Schichten zusammen = 'Bam') sind in MS Paris BN lat. 4534 in einer einheitlich abgeschriebenen Glossenschicht wiederzufinden, von mir benannt 'P4534n'. Jedoch wären umfangreiche Textproben nötig, um herauszufinden, ob etwa 'Bam' die direkte Vorlage von 'P4534n' war.


No. of pages: Sechste Glossenschicht, nur bei C.1