Manuscripta juridica

[Principal Investigator: G. R. Dolezalek]







Signa rubea ad Codicem Justinianum


Signa rubea ad Codicem Justinianum . 'Rote Zeichen' (cf. Weigand / Dolezalek, ZRG Kan. Abt. 100). Streckenweise stehen dichte Ketten von solchen Zeichen entlang den Rändern der Textkolumnen, aber hier aber nicht in roter Farbe, sondern nur in gewöhnlicher Tinte ausgeführt, meist in Farbe von Glossen, nicht in der Tintenfarbe des Textes. Nur auf fol. 142v-143va sind einige 'Rote Zeichen' tatsächlich in roter Tinte ausgeführt. Sie stehen zwischen solchen in gewöhnlicher Tinte.

Verwandt mit den 'Roten Zeichen' (hinsichtlich des Zweckes) sind Allegationes der ältesten Glossenschicht, welche nicht - wie später üblich - die Anfangsworte einer bestimmten Lex angeben, die der Benutzer suchen soll, sondern stattdessen eine bestimmte Markierung. Beispiele: auf fol. 8rb steht neben neben C.1.3.4 'nec cessionem' eine Allegation 'y i. o' (= Siglum y des Irnerius, 'suche weiter unten infra', und Markierung o). Entsprechend steht auf fol. 8vb neben C.1.3.12 'revocetur' eine Allegation y s. o (= Siglum y des Irnerius, 'suche oben im Text supra', Markierung o). Tatsächlich ist der Inhalt von C.1.3.4 verwandt mit dem Inhalt von C.1.3.12. Diese Art von Allegationes mit Hilfe von Markierungen befinden sich unmittelbar neben der Textkolumne, also an einem Platz, wo man 'Rote Zeichen' einzutragen pflegte. Dazwischen eingemischt, ebenfalls unmittelbar neben der Textkolumne, finden sich auch Allegationes, welche die Anfangsworte der zu suchenden Lex angeben.

Weitere Beispiele: I. l. i. (fol. 4) und s. l. i. f. (fol. 4). Es gibt bei der angewiesenen Textpassage keine Markierung 'f.', also muss wohl 'finis' gemeint sein.

y i. s. (fol. 6rb); .i. [dahinter griechischer Buchstabe 'phi'] (fol. 10va);.

s. t. i. Iubemus uel (fol. 10vb).

s. e. Placet (fol. 11va).

s. X. (fol. 11va).

i. t. proximo [und eine Markierung, welche in Dolezalek, 'Repertorium ... Codicis Justiniani' abgebildet ist] (fol. 11va).


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