LOCATION | Fulda, HuLB |
MANUSCRIPT | Fulda, HuLB, D.4 |
ITEM No. 2 | Glossae ad Codicem Justinianum |
Glossae ad Codicem Justinianum
Author(s):
Glossae ad Codicem Justinianum .
Die Handschrift wurde bei der Entstehung oder bald danach mit einer durchlaufenden Schicht von Allegationen und auch einzelnen texterklärenden Glossen ausgestattet (= Schicht 1). Außerdem findet man in der Handschrift sporadisch hier und dort, nicht aber planmäßig eingetragen, noch Glossen von anderen Händen.
Die Handschrift hat noch nicht das später übliche Bologneser Schema senkrechter Linien für die Glossierung, jedoch sind auf einigen Seiten solche Linien nachträglich in grau färbendem Stift gezogen worden, für Glossen des saec. XII.2.
Schicht 1: Durchlaufend von Anfang bis zum Ende, wobei jedoch am Anfang der zwanzigsten Quaternio (fol. 114r ss.) die Schreiberhand wechselt. Hand Nr. 1 hat sehr sauber mit feinen dunkelbraunen Tintenstrichen geschrieben, nämlich eine Allegationenkette, in der noch gelegentlich Allegationes des Ante-retro-Systems begegnen (z. B. fol. 4vb), ebenso gelegentlich noch Allegationes mit Paragraphenzeichen davor. öfter findet sich vor Allegationen das Siglum {i}y{/i}. Die Digesten sind meist mit einem durchstrichenen Minuskel-d abgekürzt, und vor dem 'd' steht ein Paragraphenzeichen. Gegentlich sogar noch 'In dig.' (fol. 29 ss.), aber es begegnen auch schon Serien von Allegationen mit durchstrichenem Majuskelbuchstaben 'D' wie abgebildet in Dolezalek, 'Repertorium ... Codicis' (fol. 26r ss.).
Bei fol. 114r wird die erste Hand abgelöst durch eine wohl ebenso alte zweite Hand, die meist gelbbraun schreibt, mit verlängerten Oberschäften der Buchstaben. Von dieser zweiten Hand stammen einige Notabilien-Hinweise alter Art, z. B. fol. 178va ein springender Hund und darin in feiner Schrift: 'Causa quare debent filii puniri' (zu C.9.8.5.1).
Zu dieser Schicht Nr. 1 gehören einzelne texterklärende Glossen und Solutiones contrariorum, fast ausschließlich marginal, nur selten interlinear (z. B. fol. 23vb). Das Paragraphenzeichen hat meist die in Dolezalek, 'Repertorium ... Codicis' abgebildete Form (fol. 14rb, 16va, 17rb usw.), aber es kommen auch andere Formen vor, nämlich [ebendort abgebildet] (fol. 9rb supra) sowie [ebendort abgebildet].
fol. 55rb steht: 'Set odie in hac regia urbe nullum ius emphiteoticum est. ... ... Et hoc sentit m. Vuarnerius' (wobei vor dem Anfang des letzten Wortes eine Rasur so breit wie etwa ein Buchstabe u zu erkennen ist). Das könnte sich auf eine Meinung beziehen, die Irnerius in seinem (verschollenen) Formularium tabellionum geäußert hat, vgl. gl. Accursii 'petitione' ad C.1.2.14.8.
Die Handschrift hat vereinzelte Signete R (= Regula), umgeben von Strichpunkten. Sie sind jedoch in dunklerer brauner Tinte ausgeführt, stammen also wohl nicht vom Schreiber der Schicht 1.
Schicht 2: Wenig nach der ersten Schicht eingetragen, aber nicht planmäßig, sondern nur bei einzelnen ausgewählten Leges. Auf großen Strecken tritt die Schicht überhaupt nicht auf. Gut zu sehen ist sie z. B. fol. 9rb, 12rb (Introductio tituli), 102v-103r.
Die Tintenfarbe der Schicht 2 ist blass gelbbraun. Die Tintenstriche sind dicker als bei Schicht 1. Fast nur texterklärende Glossen, und zwar hauptsächlich interlinear. Paragraphenzeichen mit langgestrecktem Hohlraum: wie abgebildet in Dolezalek, 'Repertorium ... Codicis'. Nota-Signete.
Auf fol. 103ra steht neben einer langen gelben Glosse dieser Hand groß 'BULG', in schwarzbrauner Tinte, mit roter Farbe verstärkt.
Glossenmasse Nr. 3: Glossen verschiedener Hände in verschiedenen Farbtönen von gelbbraun bis dunkelbraun. Mehrfach Hinweise auf Bulgarus: fol. 16va 'bulg.', fol. 17va 'bulgarinus', fol. 14ra eine Solutio contrariorum mit vorangestelltem Siglum {i}y{/i} und am Ende {i}et hoc secundum bulgar,{/i}
Unter den verschiedenen Händen fällt eine mit besonders kleinen Buchstaben auf, die Allegationen teils im Infra-supra-System, teils noch im Ante-retro-System hinterlassen hat (z. B. fol. 2rb supra, 2vb) fol. 44rb eine Solutio contrariorum mit Siglum wie abgebildet in Dolezalek, 'Repertorium ... Codicis' (= zu lesen si.? oder di.?).
Author(s): Irnerius; Bulgarus de Bulgarinis, et alii
No. of pages: (item 2)