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MANUSCRIPT | Assisi 220 |
ITEM No. 39 | Quaestio de imbreviaturis, ad C.3.1.13.8a |
Quaestio de imbreviaturis, ad C.3.1.13.8a
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Quaestio de imbreviaturis, ad C.3.1.13.8a . Der Text ist interessant, da hier das Problem der Kanzellierung einer Imbreviatur angesprochen wird. Verliert jemand eine Urkunde, deren Imbreviatur nicht kanzelliert ist, so kann der Notar ohne vorherige Ladung der Gegenpartei einfach eine neue Urkunde ausstellen. Ist hingegen die Imbreviatur kanzelliert, so wird vermutet, dass die Angelegenheit erledigt ist, so dass also eine eventuell vorhandene Urkunde eingezogen werden muss und keine neue Urkunde mehr ausgestellt werden darf. Wenn eine Partei dennoch eine neue Urkunde verlangt, so muss auch die andere Partei gehört werden, um zu prüfen, ob die Imbreviatur tatsächlich zu Unrecht kanzelliert worden ist.
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No. of pages: Fol. 54vb
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