Manuscripta juridica

[Principal Investigator: G. R. Dolezalek]







Glossae ad Digestum novum


Author(s):

  • Irnerius
  • Martinus Gosia
  • Rogerius

Glossae ad Digestum novum , erste, älteste Schicht:

Rotbraune Tintenfarbe. Die Schicht umfasst texterklärende Glossen, Allegationen und Notabilien. Marginale Glossen sind in großen Buchstaben verschnörkelt geschrieben, mit verlängerten Buchstaben-Oberschäften.

Texterklärende Glossen sind oft in Form einer schmalen Säule geschrieben, manchmal aber in Trapezform. Einzelne texterklärende Glossen überschreiten mit ihren Folgezeilen den rechten Rand der Glossenkolumne und laufen in den rechts daneben liegenden Raum hinein. Die meisten texterklärenden Glossen beginnen mit einer Tinteninitiale. Einige jedoch beginnen stattdessen mit einem Pagragraphenzeichen, mit einem nach links oben herausragenden Bogen, der verdickt ist. Interlineare Glossen sind etwas kleiner geschrieben.

Bei Allegationen steht über den Abkürzungen für 'supra' und 'infra' ein Kürzungszeichen 'u '. Als Abkürzung für 'Codex' wird ein einfaches, kleines 'c' verwendet.

Notabilien stehen außen: ganz außerhalb des Linienschemas oder in dessen äußerem Bereich. Oft aber sieht man lange Strecken überhaupt keine Notabilien. Die Notabilien beginnen nicht (wie in Bologna üblich) mit einer farbigen Initiale, sondern mit einem schmalen, sehr hohen Tintenbuchstaben. Bei einigen mit hohen Tintenbuchstaben beginnenden Notabilien ist nicht deutlich, ob sie von dem Schreiber der ersten Schicht stammen (z.B. fol. 115ra, fol. 121-122). In einigen Fällen ist das ganze erste Wort oder sogar der ganze Text mit hohen Buchstaben geschrieben, z.B. fol. 127-129.

Die erste Glossenschicht setzt über große Strecken aus. Sie bricht zunächst ab auf fol. 89v und in D.45.1. Vereinzelte Glossen dieser Schicht finden sich danach noch auf fol. 90rb und fol. 109va, wo neben D.47.2.22 die letzte texterklärende Glosse dieser Schicht steht. Jedoch in Buch 50 tritt diese erste Glossenschicht wieder in Erscheinung, aber nur mit spärlichen Allegationen. Dem Inhalt nach gehören die texterklärenden Glossen dieser ersten Schicht zur Klasse der nicht rein martinischen Mischhandschriften. Die Glossenschicht enthält aber keine Siglen. Zwar steht einmal auf fol. 57va unter einer säulenförmig gestalteten Glosse ein Zeichen '- Y -'. Jedoch dies ist vermutlich bloß ein Ornament, nicht ein Siglum.

Hier folgen nun zwei ausgewählte lange Glossen aus der ersten Glossenschicht, als Textproben


Author(s): Irnerius; Martinus Gosia; Rogerius, et alii

No. of pages: (item 5)