Manuscripta juridica

[Principal Investigator: G. R. Dolezalek]







Glossae ad Digestum novum


Glossae ad Digestum novum . Die ersten beiden Blätter und die letzten drei in der Handschrift haben keine marginalen Glossen, weil dort die Ränder freiradiert wurden. Nur Schriftreste von Glossen sind dort noch sichtbar. Hingegen von fol. 3ra-166vb enthält die Handschrift mehrere Glossenschichten, jeweils marginal und interlinear geschrieben. Bei den interlinearen Glossen (besonders viele in den Büchern 41 und 45-47) lassen sich allerdings die Schichten im Microfilm meist nicht unterscheiden.

Bereits für die älteste Glossierung wurde mit schwach grau färbendem Stift ein Schema von senkrechten Linien eingetragen, in selber Farbe wie die waagrechten Linien für den Gesetzestext Das Schema senkrechter Linien fehlt nur auf fol. 138-141 und fol. 163 bis Ende. Es handelt sich nicht um das in Bologna übliche Linienschema, sondern um das anglonormannische: nämlich auf dem Außenrand sind zwei Kolumnen für Glossen vorgezeichnet. Die äußere Kolumne ist für Allegationen bestimmt. Hingegen texterklärende Glossen stehen nahe an der Textkolumne des Gesetzestextes.

Die Allegationen-Kolumne außen beginnt mit zwei senkrechten Linien dicht neben einander. Auf der ersten Linie stehen isoliert nur die Kürzel für 'Infra', 'Supra', 'Codex', etc. Die dann folgenden weiteren Bestandteile der Allegationen beginnen jeweils an der zweiten senkrechten Linie.

Auch die Glossenkolumne innen am Falz beginnt mit zwei dicht neben einander befindlichen senkrechten Linien. Allegationen beginnen dort an der ersten Linie, aber texterklärende Glossen beginnen erst an der zweiten Linie. Sie wurden also hier beim anglonormannischen Schema ein wenig nach rechts eingerückt. Dies ist ein wichtiger Unterschied zum Bologneser Schema. Denn dort wurden nämlich nicht die texterklärenden Glossen nach rechts eingerückt, sondern die Allegationen.

Für die Glossen wurden auf den Blatträndern nicht nur die soeben beschriebenen senkrechten Linien eingetragen, sondern zusätzlich auch waagrechte Hilfslinien. Deren Farbe ist nicht grau, sondern braun.


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