Manuscripta juridica

[Principal Investigator: G. R. Dolezalek]







Digesta - Digestum novum


Author(s):

  • Justinianus imperator

Digesta - Digestum novum : D.38 finis - D.50.16. Unvollständig foliiert, nur auf dem ersten Blatt jedes Faszikels steht rechts (supra) die Blattzählung. Bemerkenswerterweise sind über den Seiten nicht nur die Bücher in römischen Zahlen von I-XII durchgezählt, sondern in arabischen Zahlen auch die einzelnen Titel jedes Buches. Reklamanten stehen schmucklos unter der inneren Glossenspalte des letzten Blattes jedes Faszikels. Fol. 1ra ist bis zur Mitte radiert. Früher stand dort der Schluss von Buch 38. Der Text am Anfang von D.39.1 beginnt normal. Der letzte Titel, D.50.16, endet ebenfalls normal. Hinter dem Schluss von D.50.16 ist freier Raum gelassen. Der Titel D.50.17 fehlt zwar. Er wird aber durch einen Reklamanten auf fol. 169vb infra angekündigt.

Für den Text sind mit grauem Stift Linien vorgezeichnet. Zirkeleinstiche als Markierung für die Textlinien befinden sich auch im Innenfalz. Dies wurde um die Jahrhundertwende 1200 allgemein oft so gehandhabt. Aber im anglonormannischen Kulturraum begann diese Gewohnheit bereits früher (vgl. Ker, Medieval MSS, IX - XX). Die Tintenfarbe des Textes ist meistens dunkelbraun. Sie wird nur selten schwarz. Die letzten sieben Blätter sind jedoch lackschwarz beschriftet, wohl durch einen anderen Schreiber. Vielleicht stammen sie aus etwas jüngerer Zeit, vielleicht als Ersatz für verloren gegangene Blätter.

Vollständige Inscriptiones. Sie haben Initialen im Farbwechsel. In den ersten Quaterniones erfolgt ein ständiger Wechsel zwischen rot, blau und grün (wie auch in MS Hereford O.4.iv zu beobachten). Jedoch beginnen die Inscriptiones nicht jedes Mal am linken äußeren Rand der Textspalte, sondern oft sind Leges hinter einander weg ohne Absatz geschrieben, so dass also mitten in einer Zeile eine Inscriptio mit farbiger Initiale beginnen kann. Weiter hinten in der Handschrift finden sich nur noch rote und blaue Initialen. Bei jedem neuen Digestentitel beginnt die erste Inscriptio mit einr besonders breiten, verzierten Initiale.

Die Buchanfänge sollten schön ausgemalt werden. Hierfür ist teils über die ganze Breite der Kolumne Platz gelassen (Buch 39, 41, 46, 48, 49, 50), teils beginnt neben freiem Raum für eine Initiale bereits auf 1/3 Breite der Text (Buch 40, 42-45, 47). Rechts neben dem freien Raum beim Buchanfang ist der Juristenname der jeweiligen Inskription in Majuskeln im Farbwechsel geschrieben - aber ohne den ersten Buchstaben, der ja schön ausgemalt ausgeführt werden sollte.

Der Schreiber des Gesetzestextes notierte an den Blatträndern Nachträge zum Text und dabei auch einige textkritische Anmerkungen. Darin werden Textvarianten erwähnt, die sich im Liber Magistri von einzelnen namentlich genannten Rechtslehrern befinden - also im Handexemplar des betreffenden Rechtslehrers. Die hier vorliegende Handschrift ist daher hoch interessant für die Textkritik des Digestentextes. Sehr viele weitere textkritische Hinweise dieser Art liefert zudem die dritte Glossenschicht (unten beschrieben). Zitiert wird häufig der 'Liber Rogerii', daneben aber auch die Libri Magistrorum von al., albricus, b., B., bulg., G., Gual., m, .p., pi., R., Rog., Walfr. und y. Ich zitiere einige Beispiele.

Fol. 47va (ad D.41.5.1): In libro m. emendatum est 'pro suo', quia heredis institutio extrinsecus aduenit. m.

Fol. 129rb (ad D.48.6.6): In libro y ...

(ad D.48.9.3): Sic est in libro b. et y. Sed in libro R. ...

Fol. 134rb: In libro pi. ...

Fol. 147va: In libro bulg. ...

Fol. 148ra: Textvariante mit Siglum 'p' mit je einem Punkt links, rechts und oben darüber.

Fol. 149va (ad D.49.15.22.1) [Die Handschrift in Cambridge stimmt hier überein mit der Littera Pisana: 'ex lege Cornelia hereditatem adierint. Quod si nemo ex lege Cornelia heres extiterit, bona publica fient']: In libro Walfr. et Rog. 'heredes extiterint ne bona publica fiant' [Also im Liber Walfredi und im Liber Rogerii war der Text verkürzt, vermutlich durch Fehler beim Abschreiben auf Grund von Homoioteleuton].

Fol. 151ra (ad D.49.16.12.2) [Beim Aufzählen der Zuständigkeiten der Tribunen erwähnt die Handschrift in Cambridge auch 'frumentum probare' - wie in der Littera Pisana]: In libro b. et gual. deest, in libro R. cancellatum est. Fol. 151ra (ad D.49.16.13pr.) [Soldaten dürfen in ihrem Einsatzgebiet nicht landwirtschaftliche Grundstücke kaufen, damit sie nicht von ihren militärischen Aufgaben abgehalten werden - 'ne studio culturae militia sua avocentur'. In der Littera Pisana folgt: 'Et ideo domum comparare non prohibentur.' Dieser Zusatz fehlt in der Handschrift in Cambridge]: Alias 'et ideo domum comparare non prohibentur' [Diesen textkritischen Hinweis ergänzte die dritte Glossenschicht wie folgt:] 'Hoc totum additum est in libro b. et gual. In libro R. deest'.

Fol. 155ra (ad D.50.2.2pr.) [Wer Decurio werden möchte, muss abwarten, bis eine Stelle frei wird. Die Handschrift in Cambridge hat hier: 'donec alius vacet'] In libro b. sic est. Sed in libro R. emendatum est 'alicuis' [Der Hinweis ist von anderer Hand ergänzt durch eine weitere Textvariante: 'alias vacet'].

Fol. 156va (ad D.50.4.6.5) [Die Littera Pisana hat 'intributiones'. Die Handschrift in Cambridge hat hier 'retributiones', wobei die Buchstaben 're' expunktiert sind]: Sic est in libro R. Sed in libro b et al. 'tributiones'.

Graeca fehlen, aber für einige Graeca stehen Übersetzungen auf den Rändern, z.B. fol. 154va bei D.50.1.35, in Schriftart wie der Haupttext geschrieben: 'Greca lex. Scire oportet ...'. Ansonsten sind die Übersetzungen von derjenigen Hand geschrieben, die die dritte Glossenschicht eintrug. Sie beginnen (bis auf einen Fall auf fol. 142ra) ohne Paragraphenzeichen. Statt dessen steht davor ein Vermerk 'burg.' (= Burgundio), z.B. dreimal 'burg.' bei D.49.1.1.1 (fol. 142ra) und einmal bei D.50.4.18.12.

Neben und zwischen den Textspalten trägt die Handschrift grob geschriebene Vermerke, deren Sinn ich nicht aufspüren konnte, von braunem Stift geschrieben, der auch grobe Zeichnungen hinterlassen hat. Vielleicht haben diese Vermerke etwas mit der Bezahlung des Schreibers oder des Miniators zu tun. Es handelt es sich römische Zahlen, sehr oft xxiii., aber es begegnen auch xxxi. und andere Zahlen. Notiert habe ich dies von fol. 110 bis zum Ende.

D.47.2.46 = fol. 110vb: xxxi.

D.47.7.12 = fol. 115va: xxiii, zweimal.

D.47.10.13 = fol. 118va: xxiii.

D.47.10.16 = fol. 119vb: xxiii, zweimal.

D.47.10.18 = fol. 120rb: xxiii.

D.48.5.19 = fol. 127rb: xxxi.

D.48.5.44 = fol. 129ra: xxiii.

D.48.8.4.1 = fol. 130ra: xxiii.

D.48.10.22.1: xxiii.

D.48.18.10: xxiii.

D.48.19.41 = fol. 140rb: xxxi.

D.50.1.28: xxvii.

D.50.16: xxiii.

Zum anderen finden sich Zahlen mit voranstehendem 'p.', wiederum hier notiert von fol. 110 - Ende:

D.48.5.24 = fol. 127va: P.X.

D.48.8.1.1: P.XI.

D.48.16.1.10: P.II.

D.48.18.9: P.XIII.

D.48.19.5 = fol. 136: P.XVII.

D.48.19.18 = fol. 138: P.X.

D.48.19.21 = fol. 138: P.III.

D.49.1.5 = fol. 142rb: P.VII.

D.49.14.3.1 = fol. 144vb: P.XIII.

D.50.1.1: P.XVII.

D.50.16.79: P.VII.


Author(s):

  • Justinianus imperator

No. of pages: Fol. 1ra-169va