Manuscripta juridica

[Principal Investigator: G. R. Dolezalek]







Glossae ad Codicem Justinianum


Glossae ad Codicem Justinianum ;

Die Glossierung der Handschrift wechselt stark. Für die Glossen ist auf den Rändern das übliche Schema vertikaler Linien eingeritzt. Beim Anfang des zweiten Buches zeigen sich folgende sechs Glossenschichten:

Erste Schicht: eine Allegationenkette in schmalen, hohen Buchstaben in goldbrauner Tintenfarbe.

Zweite Schicht: interlineare texterklärende Glossen, balkenbildend und sauber geschrieben, in der Probeedition zu C.2.1 {i}'Bru'{/i} genannt.

Dritte Schicht: schwarze marginale und wenige interlineare Glossen, wobei die Siglen {i}sec.al., sec.p{/i} (beide fol. 40rb und öfter), {i}Ja{/i}. (fol. 44rb und öfter) und {i}sec.R{/i} erscheinen. Diese Schicht ist in der Probeedition zu C.2.1 {i}'Brunov'{/i} genannt. Da im Microfilm jedoch die Schichten Nr. 1 und Nr. 2 nicht immer eindeutig zu unterscheiden waren, können einzelne Glossen falsch eingeordnet worden sein. Zu dieser Schicht gehören Allegationen, die auch das Decretum Gratiani zitieren (fol. 12va) und Notabilien in Dreiecksform, auf {i}y{/i} auslaufend.

Vierte Schicht: zierliche Schrift in dünnen Strichen, marginal und anscheinend auch interlinear. Diese Schicht enthält Glossen aus Azos Apparat. Auch hier ist nicht auszuschließen, dass Verwechslungen mit den Schichten Nr. 2 und Nr. 3 vorkommen. Der Schreiber dieser Schicht Nr. 4 hat auch die Authentica post C.2.1.7 eingetragen.

Fünfte Schicht: in den verbliebenen Zwischenräumen und außen neben den alten Glossen steht in brauner Tintenfarbe in grober Schrift in krummen Zeilen der Apparat des Hugolinus de Presbyteris, und zwar in der Fassung wie in MSS Wien 2268 und Vat. lat. 11152 und Berlin, SBPK, Lat. fol. 408. Einige ältere Glossen sind wegradiert worden, um für diesen Apparat Platz zu schaffen.

Sechste Schicht: interlinear stehen einige Glossen, die zum Apparat des Accursius gehören. Sie tragen das Siglum {i}ac{/i}.

Diese geschilderte Art der Glossierung ändert sich jedoch schon nach wenigen Blättern. Bei einigen Textstrecken ist die Handschrift fast unglossiert und enthält bloß einzelne exzerpierte Glossen aus Azos Apparat, geschrieben nicht von der bei C.2.1 als Schicht Nr. 4 festgestellten Hand, sondern von einer anderen Hand. Bei anderen Textstrecken wiederum herrscht ein wirres Durcheinander von Glossenschichten. Auch der Apparat des Hugolinus de Presbyteris, wurde nicht durchgehend in einem Zuge von selber Hand geschrieben, sondern wurde von verschiedenen Schreibern eingetragen.

Auf vielen Seiten stehen, von selber Hand geschrieben, sowohl Auszüge aus dem Apparat des Azo wie auch Glossen aus dem Apparat des Hugolinus de Presbyteris - so zum Beispiel auf fol. 53ra, wo der Schreiber hinter eine Azo-Glosse versehentlich das Siglum {i}h{/i} setzte, dieses dann ausstrich und durch {i}az{/i} ersetzte.

Außer den schichtmäßig in großer Zahl sowie - vor allem auf den unteren Rändern - viele Lecturae von oft beträchtlicher Länge, mit Siglen {i}az, h{/i} (fol. 22v), {i}ba{/i}(fol. 46r) {i}Ja{/i}(fol. 86ra).


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