Manuscripta juridica

[Principal Investigator: G. R. Dolezalek]







Glossae ad Codicem Justinianum


Author(s):

  • Irnerius
  • Martinus Gosia

Glossae ad Codicem Justinianum . Die Ränder sind mit dem üblichen Schema vertikaler Linien für Glossen versehen. Die Handschrift zeigt drei Schichten voraccursischer Glossen. Jedoch sind die meisten marginalen Glossen wegradiert worden. Nur wenige Inseln der alten marginalen Glossierung sind noch erhalten.

Als erstes wurde in die Handschrift eine Allegationenkette eingetragen, in gelbbrauner Schrift mit rötlichem Einschlag. Die Allegationen waren bereits vorhanden, bevor die Authentiken in die Handschrift hineingeschrieben wurden, das ist bei fol. 6va deutlich zu erkennen. Die alte Allegationenkette ist erhalten z. B. auf fol. 117rb, 122rb.

Es war auch eine Notabilienkette vorhanden, mit Initialen in gewöhnlicher Tinte. Notabilien sind vorhanden z. B. fol. 107rb ss und fol. 112rb, 135r.

Ebenfalls im saec. XII medies wurden texterklärende Glossen in stark dunkelbrauner, fast schwarzer Tinte eingetragen, sehr sauber und gut zu lesen. Nur an wenigen Stellen hellt die Tinte etwas auf, z. B. fol. 38 und fol. 134 ss. Die Schrift könnte zum anglonormannischen Gebiet gehören. Der Buchstabe r ragt unter die Zeile hinunter. Paragraphenzeichen sind selten. Sie haben gewöhnlich die zuerst bei Dolezalek, 'Repertorium ... Codicis' abgebildete Form. Ab fol. 38r ist einige Seiten lang eine andere Form benutzt [ebenfalls dort abgebildet] oder gelegentlich eine dritte Form [abgebildet ebendort] benutzt. Vielen Glossen geht ein Siglum {i}y{/i} voran, z. B. mehrfach auf fol. 6r. Die ersten interlinearen Glossen dieser Schicht finden sich auf fol. 2ra: 'Gregorianum, Hermogenianum' und 'A Theodosio ... '. Interlineare Glossen laufen gelegentlich auf den Rand hinaus, z. B. fol. 2rb. Marginale Glossen, teils mit Tinteninitiale, sind gerettet z. B. auf fol. 8rb, 66rb, 67rb, 71rb, 76rb, 112rb, 135r. Es handelt sich fast durchweg um Distinctiones. Die Digesten werden noch altmodisch zitiert: 'D. t.' (mit durchgestrichenem D).

Streckenweise wird der Gesetzestext von Zeichen begleitet, die den 'roten Zeichen' anderer Handschriften entsprechen, z. B. fol. 19va ein Omega, fol. 39ra ein G mit Strich nach unten, fol. 46va und fol. 47ra ein G mit angesetzten Strichen und Kreisen rechts(supra) und unten. Auf fol. 67rb steht ein M mit nach oben weisendem Strich und Kreis, daneben ganz klein der Vermerk 'iii.c.' (= tertia columna). In der Tat findet sich drei Kolumnen weiter vorne, auf fol. 66va, ein entsprechendes Zeichen. Die Tintenfarbe der Zeichen gleicht meist der Farbe des Gesetzestextes. Mitunter sind aber die Zeichen etwas dunkler. Seitwärts neben den Zeichen stehen jeweils zwei Punkte


Author(s): Irnerius; Martinus Gosia, et alii

No. of pages: (item 3)