Manuscripta juridica

[Principal Investigator: G. R. Dolezalek]







Lectura Codicis Justiniani : (Petia)


Author(s):

  • Odofredus de Denariis

Incipit:

  • Huius rubrice tres sunt [and then:] partes, et hec lex respicit ultimam partem

Explicit:

  • habeant\ testem\ potestate\

Lectura Codicis Justiniani : (Petia)


Author(s):

  • Odofredus de Denariis

No. of pages: Fol. 1ra-70va

Rubric: De sacrosanctis ecclesiis. (1. Lemma:) Habeat unusqu. etc.

Incipit:

  • Huius rubrice tres sunt [and then:] partes, et hec lex respicit ultimam partem

Explicit:

  • idest relaxationem a patria potestate testem habeant

Colophon: Explicit liber repetitionum C. domini Odofredi (von Texthand geschrieben).

Diese Handschrift wurde als Exemplar zum Abschreiben hergestellt, als loser Stapel von Biniones. Wie viele Petien haben auch die hier erhaltenen keine Initialen, jedoch sind die fehlenden Initialen-Buchstaben klein vorgezeichnet. Die Rubriken stehen, wie das bei Petien meist der Fall ist, in kursiver Schrift am Rand vermerkt. Außerdem stehen am Rand regelmäßige Vermerke, groß und dick geschrieben, die darauf hinweisen, dass an der betreffenden Stelle eine Petiengrenze sei. Vermutlich bezieht sich dies auf die Petien des offiziellen, gut durchkorrigierten Bologneser Hauptexemplars. Für den Stationarius, dem unser Exemplar gehörte, bestand kein Interesse, die einzelnen Biniones exakt dort beginnen und aufhören zu lassen, wo die Petien des Hauptexemplars begannen und aufhörten; denn ihm musste daran gelegen sein, dass ein Kunde, der einzelne Biniones gemietet und abgeschrieben hatte, auch für den Rest des Werkes sein Kunde blieb. Wenn die Grenzen der Biniones der Exemplaria der einzelnen Stationarii voneinander abwichen, so bestand ein gewisser Anreiz für den Kunden, beim selben Stationarius zu bleiben und alle Biniones von ihm zu mieten.

Erhalten sind Petia i. bis Anfang von Petia xvii. primae partis, abbrechend in der Lectura zu C.2.3.13 mitten im Satz, Reklamant 'format' (fol. 1ra-31rb), sowie Petia i. - xxii. oder xxi. secundae partis, von C.6.1.1. - C.9.51.13.

Die Handschrift wurde locker zusammengebunden. Dabei geriet der Faszikel fol. 19-22 verkehrt herum in den Band, zu lesen ist: fol. 21, 22, 19, 20. Die Faszikel des zweiten Teiles sind von hinten her alphabetisch durchnummeriert. Erhalten sind die Buchstaben von h (fol. 64vb) bis q (fol. 35vb). Die Handschrift besteht aus folgenden Faszikeln: 1-4; 5-8; 9-10; 11-14; 15-18; 19-22 (verkehrt herum!), 23-26; 27-31; Ende des ersten Teils. 32-35; 36-39; 40-41; 42-45; 46-49; 50-53; 54-57; 58-60; 61-64; 65-68; 69-70.

Die einzelnen Petien enden - soweit angegeben:

ii. 4rb.

iii. 6ra.

iiii. 7vb mitten im Satz, ab da freier Raum bis 9ra.

v. 10rb, danach freier Raum bis 11vb.

vi. 13rb.

vii. 15rb.

viii. 17ra.

ix. 18va.

x. 22va (falsch gebunden).

xi. 20rb.

xii. 24ra.

xiii. 25vb.

xiv. 27rb.

xv. 29rb.

xvi. 31rb.

secunda pars:

i. 33va.

ii. 35rb.

iii. 37ra.

iiii. 38vb.

v. 40rb.

vi. 42ra.

vii. 43vb.

viii. 45va.

ix. 47va.

x. 49va.

xi. 51vb.

xii. 53vb xiv. 57rb.

xv. 59rb.

xvi. 60vb.

xvii. 62vb.

xviii. 64va.

xix. 67ra.

xx. 68rb.

Danach noch eine oder zwei weitere Petien.

An den Rändern stehen Hinweise:{i}aut{/i} (Authentica), {i}qo{/i} (quaestio),{i}casus, distictio, op{/i} (oppositio). Das zeigt, dass diese Vermerke bereits in den Petien standen und nicht etwa erst von den Schreibern der Einzelhandschriften willkürlich gesetzt wurden. Vielleicht stammen sie bereits vom Autor selbst, gehören also mit zum Werk.

Die Handschrift wurde nicht in der Reihenfolge der Petien hergestellt. Das sieht man an leeren Flächen am Ende der Petien und auch daran, dass Petia xvi. secundae partis (fol. 59rb-60vb) in erheblich hellerer Tinte geschrieben ist als die Petien davor und dahinter.

Zum Werk selbst ist zu bemerken, dass es zu zahlreichen Leges mehr als eine Lectura enthält, beispielsweise zu C.2.3.12 zwei Lecturae (fol. 30-31), ebenso zu C.1.18.2 (fol. 19ra), C.1.18.5 (fol. 20), C.1.18.8 (fol. 21). C.1.14.5 ist sogar mit vier verschiedenen Erläuterungen vertreten: eine auf fol. 18 und drei nachgetragene auf fol. 21-22, die vorletzte mit Siglum {i}ac{/i}.

Siglen sind im übrigen selten, z. B. steht auf fol. 55 das Siglum {i}Od{/i}, für gewöhnlich ist das Siglum des Odofredus aber weggelassen.

Vgl. die Handschriften Trier 926/1853 und Wrocław 289.