Manuscripta juridica

[Principal Investigator: G. R. Dolezalek]







Casus Trium librorum Codicis Justiniani


Incipit:

  • Ad postulationem quorundam qui [and then:] successores sui patris sunt
  • Placuit

Explicit:

  • legis\ principio\ in\ littera\

Casus Trium librorum Codicis Justiniani . Weimars Feststellungen hierzu: geschrieben von zwei Händen in zwei Reihen, nämlich erstens in Zwischenräumen der Glossierung und zweitens zweispaltig auf den unteren Rändern. Die beiden Reihen sollen sich offenbar ergänzen. Sie sind gemeinschaftlich zum Gesetzestext zugeordnet mittels Buchstaben als Bezugszeichen, wobei jeweils das gesamte Alphabet durchgegangen wird - über mehrere Seiten hinweg. In einigen Fällen kommt es jedoch zu Doppelüberlieferungen einiger Texte (cf. fol. 91v; 93 usw.), die dann auch denselben Buchstaben als Bezugszeichen haben. Dies spricht dafür, dass bereits die Textvorlage diese Bezugszeichen hatte, in gleicher Form, und dass also die Bezugszeichen direkt aus der Textvorlage mit übernommen wurden. Nirgends habe ich bemerkt, dass etwa zwei verschiedene Fassungen eines Casus miteinander konkurrierten. Aus allen diesen Anzeichen schließe ich, dass die beiden Reihen nicht zwei verschiedene Werke sind, sondern dass die beiden Reihen gemeinsam ein einheitliches fortlaufendes Werk enthalten. Vgl. auch Cambridge, GCC, 34/140 und Paris, BNF, lat. 4489. Das Werk ist ab dem Beginn des 11. Buches (fol. 112vb) lückenhaft. Es setzt fol. 121v-129v ganz aus und bricht ab mit dem Casus zu C.11.65.4 auf fol. 130vb


No. of pages: Fol. 90ra-121v, 129v-130vb

Incipit:

  • Ad postulationem quorundam qui [and then:] successores sui patris sunt
  • (Praecedit lemma:) Placuit

Explicit:

  • Possessores fundorum patrimonia ... intra annuarium, ut dicit littera in principio legis