Manuscripta juridica

[Principal Investigator: G. R. Dolezalek]







Glossae ad Codicem Justinianum


Author(s):

  • Irnerius

Glossae ad Codicem Justinianum :

In den ältesten Teilen der Handschrift gibt es R(egula)-Zeichen, nach den Seiten hin durch Striche abgehoben, z. B. fol. 52rb, 53rb und 50rb (C.3.34.3: Tueri enim placita inter contrahentes debent). Außerdem finden sich Nota-Signete.

Weiterhin gibt es Hinweiszeichen, die durch Kürzel für 'ante' und 'retro' ergänzt werden. So wird beispielsweise bei C.3.37.1 durch ein pfeilähnliches Zeichen plus '.a.' nach unten verwiesen, und bei C.3.37.3.1 steht richtig ein genau gleichgeformtes Zeichen mit Rückverweis '.r.'.

Als Hinweiszeichen kommen auch Ornamente in Notabilienfunktion vor, teils von erläuternden Worten umgeben (z. B. fol. 115rb, 116rb).

Die Handschrift hat Glossen von sehr vielen verschiedenen Händen. Darunter lassen sich zwölf Schichten ausmachen. Es bleiben aber zahlreiche nicht zuordenbare Glossen übrig. Alle Schichten sind lückenhaft und jeweils nur über einzelne Strecken zu verfolgen.

Außerdem finden sich zahlreiche Notizen, die mit einem Metallgriffel geschrieben wurden, und Spuren von radierten Notizen dieser Art. Es handelt sich dabei offensichtlich um Konzepte für Glossen aus dem saec. XII.2, denn in vielen Fällen, in denen der Text sich noch entziffern lässt, stimmt er annähernd überein mit Glossentexten, die auf derselben Seite sorgfältig in sauberer Schrift mit Tinte eingetragen sind.

Zum Kennenlernen der Glossenschichten geht man am besten von fol. 150 aus. Das Blatt wurde im saec. XIII.1 als letztes eingefügt. Infolgedessen sind Glossenschichten, die sogar auf diesem Blatt vorkommen, jünger als die Schichten, die dort pausieren. Für vier Glossenschichten trifft dies zu:

Schicht Nr. 12 in dunkler, grober Schrift: Kurze, unordentlich geschriebene, sporadisch verstreute Sinnerklärungen, saec. XIII.2.

Schicht 11: Wässrig gelbbraun, meist interlinear, wohl aus dem saec. XIII.2, einzeln verstreute sinnerklärende Glossen.

Schicht 10: Schokoladenbraune, sehr eilige Schrift, interlinear und marginal, oft ohne Paragraphenzeichen. Diese Schicht begegnet bei anderen Blättern der Handschrift vorzugsweise auf dem unteren Rand, mit sinnerklärenden Glossen.

Schicht 9: Schwarze Allegationen und sinnerklärende Glossen, letztere oft interlinear, nicht sehr ordentlich.

Die Textteile aus dem saec. XII.2 haben zusätzlich zu den vier erwähnten jungen Schichten noch folgende ältere: Schicht 8: Schwarze, dicke Schrift. Die Buchstaben sind niedrig und breit, so dass sie oft den Eindruck erwecken, als ständen flache rechteckige Kästen nebeneinander. Zu dieser Schicht gehört vor allem eine Allegationenkette. Weiterhin gibt es Notabilien, teils mit roten Initialen (fol. 145va), teils mit nachträglich eingesetzten braunen Tinteninitialen (fol. 100). Und schließlich gehören dazu auch sinnerklärende Glossen mit den Siglen {i}az, y, b, B{/i} (fol. 144vb, 145ra), marginal und gelegentlich auch interlinear, Paragraphenzeichen [abgebildet in Dolezalek, 'Repertorium ... Codicis']. Die Schicht ist sehr unregelmäßig eingetragen. Bei fol. 108r stellt sie die Hauptmasse, auf vielen anderen Blättern fehlt sie völlig.

Schicht 7: Sauber geschriebene, mittelbraune sinnerklärende Glossen, mit dem Paragraphenzeichen [abgebildet in Dolezalek, 'Repertorium ... Codicis'], regelmäßig mit Siglum {i}I{/i}, gelegentlich mit Siglen {i}Ja{/i}oder {i}Jac{/i}. (z. B. fol. 15ra). Im Charakter entsprechen die Glossen denen der Quattuor doctores, sie sind deshalb wohl Jacobus Ildebrandi Alberti zuzuweisen. Sie greifen das in älteren Glossen Gesagte auf, führen es aber mit mehr Worten aus. Es kommen sogar vereinzelt Casus vor (fol. 22va). Diese Hand hat auch einige Notabilien geschrieben (z. B. fol. 18rb), ungewöhnlicherweise auch diese mit genau gleichem Siglum.{i}I{/i}. am Ende. Die letzten Glossen dieser Hand habe ich auf fol. 27va gesehen. Besonders die interlinear geschriebenen Glossen ähneln denen der Schicht Nr. 6. Jedoch schreibt Hand 6 ein wenig mehr gebrochen und hat öfter verlängerte Oberschäfte, Hand 7 schreibt ein wenig runder. Die siebte Hand hat auch Authentiken geschrieben (fol. 23rb).

Schicht 6: Mittelbraune bis rotbraune (fol. 107rb ss.) Schrift, man kann sie gut kennenlernen bei fol. 142rb (neben Schicht 8). Es gehören dazu Allegationen in zierlicher Schrift, streckenweise mit verlängerten Oberschäften. Dazu weiterhin wenige Notabilien, einige ohne Initiale, andere mit hinzugefügter Tinteninitiale (fol. 162rb). Weiterhin wenige interlineare und marginale sinnerklärende Glossen, mit Paragraphenzeichen [abgebildet in Dolezalek, 'Repertorium ... Codicis'], das aber selten vorkommt. Die Glossen haben für gewöhnlich keine Siglen, bei fol. 41vb jedoch habe ich zweimal {i}m{/i}gefunden. Schicht 6 stellt die Hauptmasse der Glossen in jenen Teilen der Handschrift, die aus dem saec. XII.2 stammen. Auf fol. 26rb verwendet Schicht 6 ein Omega als Bezugszeichen.

Die Textteile aus dem saec. XII.1 oder saec. XI haben zahlreiche verschiedenartig geschriebene sehr alte Glossen, darunter sind einige, die sich in folgende fünf Schichten einteilen lassen:

Schicht 5: Zierliche mittelbraune Glossen, oft mit verlängerten Oberschäften. Hierzu gehören Allegationen, Notabilien mit verzierter Tinteninitiale und sinnerklärende Glossen, bei denen ich zweimal Siglum {i}m{/i}gefunden habe (fol. 51va, 52rb). Soweit ein Paragraphenzeichen gesetzt ist, hat es die Formen [abgebildet in Dolezalek, 'Repertorium ... Codicis'].

Schicht 4: Eine Allegationenkette mit Verweisungen infra und supra, mittelbraun, in etwas dickerer Schrift als Schicht 6. Diese Hand hat hier und da die Allegationen älterer Glossen ergänzt.

Schicht 3: Tief dunkelbraune Allegationen, mit Verweisen 'a.t.', 'r.t.' und 'in d.t.', ohne Angabe der Lex und somit altertümlich, aber bereits nach rechts eingerückt geschrieben, also wohl nicht aus der frühesten Zeit.Von selber Hand gibt es Notabilien und einige sinnerklärende Glossen, darunter Distinktionen.

Schicht 2: Mittelbraune bis gelbe Allegationen des alten Systems wie bei Schicht 3, in niedrigen breiten Buchstaben geschrieben. Vor den Allegationen stehen Paragraphenzeichen [abgebildet in Dolezalek, 'Repertorium ... Codicis'], sie fehlen aber oft vor 'in d.t.' Auf fol. 47rb stehen von selber Hand drei lange sinnerklärende Glossen. Vor eine von ihnen hat nachträglich eine andere Hand schwarz das Siglum {i}y{/i} gesetzt.

Schicht 1: Dunkelbraune Glossen in sehr kleinen dünnen Buchstaben, einige davon umrahmt (fol. 57ss.). Diese Hand hat wenig geschrieben. Es gibt Distinktionen, ab und zu ein Notabile (fol. 47va, 51vb), auf fol. 50rb einen Zusatz über dem R-Zeichen zur Regula 'Pactiones stipulationes', weiterhin eine Anzahl von Allegationen des alten Systems mit Paragraphenzeichen [abgebildet in Dolezalek, 'Repertorium ... Codicis'] (fol. 43va, 47va, 51vb). Dabei kommt es vor, dass die zitierte Lex voll ausgeschrieben wird: 'In d.t. de procuratoribus. Tutores qui in aliquo loco ... debent' (D.3.3.54.1, fol. 43va).

Die Schicht wurde nicht etwa originär hier eingetragen, sondern die Glossen sind aus einer anderen Handschrift kopiert. Das zeigt eine Distinctio fol. 31 vb mit Abschreibefehlern: Irrogatur infamia alia ipso iure, alia pacto (anstatt 'facto') ... ut ... (anstatt 'ubi')


Author(s): Irnerius, et alii

No. of pages: Fol. 2ra-173vb