Manuscripta juridica

[Principal Investigator: G. R. Dolezalek]







Apparatus ad Codicem Justinianum : excerpta


Author(s):

  • Azo Portius

Apparatus ad Codicem Justinianum: excerpta . In diese Handschrift sind bis ins saec. XIV immer wieder einzelne Glossen verstreut eingetragen worden. Folgende Hände treten so häufig auf, dass man von einer Glossenschicht sprechen kann:

Erste Glossenschicht:

Eine Allegationenkette saec. XII medies mit langen Oberschäften, meist rotbraun, bisweilen gelbbraun bis graubraun. Es gibt einzelne angehängte Solutiones contrariorum, eine davon trägt Siglum {i}B{/i} (fol. 186vb). Eckige Kürzel für infra, supra, ff. Hierzu gehören wenige, vereinzelte Notabilien mit Tinteninitiale.

Zweite Glossenschicht:

Zierliche texterklärende Glossen in sehr sauberer Buchschrift mit senkrechten Buchstaben, die oft lange Oberschäfte haben, gelbbraun bis graubraun, teils leider wegradiert. Als Siglum habe ich {i}a{/i}gesehen (fol. 83va). Für die Digesten wird oft als Kürzel das durchstrichene D verwandt. Paragraphenzeichen der Form [abgebildet in Dolezalek, 'Repertorium ... Codicis'] und ähnlich.

Dritte Glossenschicht:

Eine weitere Hand, die man nicht mit der vierten Schicht verwechseln sollte, schreibt ein wenig heller und kleiner als jene vierte Schicht, außerdem stark nach links geneigt: Sie hat zahlreiche Glossen mit dem Siglum {i}Gz{/i} hinterlassen, aber auch Siglum {i}Job{/i}. kommt vor (fol. 20ra). Der Schreiber war sachverständig, vielleicht ein Student.

Vierte Glossenschicht:

Ein Apparat, der die Hauptmasse seiner Glossen aus dem Apparat des Azo schöpft, aber auch einige andere Glossen hinzugefügt hat. Die Glossen sind über die meisten Strecken schwarzbraun geschrieben, die Farbe wechselt jedoch bis hin zu schwarz. Viele Glossen stehen auf Rasur. Aber auch die Azo-Glossen ihrerseits wurden später an einigen Stellen wegradiert, um für jüngere Eintragungen in grober Schrift Platz zu schaffen. Die meisten Glossen enden mit dem Siglum {i}secundum az{/i}, außerdem begegnet der Name 'Albertus'. Der Schreiber erwähnt 'terra nostra Apulia'. Der Schreiber verstand die Glossen, die er abschrieb. Sinnentstellende Fehler habe ich nicht gefunden. Zum Sprachgebrauch ist zu bemerken, dass der Schreiber die Authentiken bald maskulin, bald feminin anspricht: Im Kommentar zur Authentica 'Si quis in aliquo' post C.2.1.7 sagt er einmal 'in hoc autentico' und gleich darauf 'in hac autentica'.

Im übrigen enthält die Handschrift wirr durcheinander Eintragungen von sehr verschiedenen Händen, angefangen von alten Glossen mit vorangestelltem Siglum {i}y{/i} oder mit Siglum {i}B{/i} am Ende, bis hin zu Texten aus dem saec. XIII.2 und saec. XIV von grober Hand, gelb bis gelbbraun mit rötlichem Einschlag, wofür teilweise radiert worden ist. Zwischen den Glossen finden sich auch einzelne Hinweiszeichen, so z. B. {i}R{/i} (wohl für 'Regula', fol. 87va) oder ein {i}E{/i} mit nach rechts verlängertem Mittelstrich (fol. 88rb).


Author(s):

  • Azo Portius

No. of pages: (item 6)