Manuscripta juridica

[Principal Investigator: G. R. Dolezalek]







Codex Justinianus


Author(s):

  • Justinianus imperator

Incipit:

  • Hec que necessario corrigenda

Explicit:

  • habeant\ testem\ paterne\

Codex Justinianus . Aus dem heutigen Zustand der Handschrift lässt sich für ihre Geschichte Folgendes ablesen: Die Handschrift besteht aus zwei alten Teilen, nämlich fol. 5-62 = C.1-3 und fol. 103-220 = C.5-9.

Die Quaterniones ab fol. 103 (dort setzt Buch 5 ein) waren unter der Mitte der letzten Seite mittels Buchstaben durchnummeriert, von 'a' bis 'o' (fol. 215v). Also waren sie ursprünglich als selbständiges Buch gebunden, getrennt vom Anfangsteil des Codex. Ursprünglich fehlte also in dieser Handschrift das vierte Buch, und deshalb war die Handschrift in zwei Teilbände gebunden! Auch in der verschollenen, besonders alten Handschrift, die Haloander für seine Ausgabe des Codex Justinianus benutzte, fehlte das vierte Buch.

Das vierte Buch wurde bereits im saec. XII.1 eingefügt (fol. 63-10). Die Einleitungskonstitutionen vor Buch 1 kamen jedoch erst im saec. XII.2 hinzu (fol. 1r-4r, fol. 4v: blank).

Im ältesten Text fehlten auch noch andere Texte, so zum Beispiel das Ende von C.1.1.8 (fol. 6r) und Passagen aus C.1.17 und die unten aufgeführten, später vervollständigten Stellen. Eine Anzahl von Leges stand in falscher Reihenfolge, zum Beispiel auf fol. 62v beim Ende von Buch 3 folgten falsch C.3.44.11; 13-14; 4-5; 12.

Die ältesten Textteile sind einspaltig geschrieben, im saec. XII.1 oder sogar noch im saec. XI, in dunkelbrauner Farbe. Sie haben vollständige Inscriptiones und Reste griechischer Worte. Bei vielen Anfängen von Paragraphen stehen altertümliche Paragraphenzeichen von Texthand: [abgebildet in Dolezalek, 'Repertorium ... Codicis'].

Bei den Buchanfängen steht auf ausgespartem Platz ein mehrere Zeilen hohes 'I', gefüllt und außen verziert durch verschlungene Ornamente, farbig ausgemalt. Im übrigen unterscheiden sich die Buchanfänge nicht von den Titelanfängen.

Initialen und Rubriken waren beide ursprünglich nur in normaler Texttinte ausgeführt.

Vor der Umgestaltung, geschehen noch im saec. XII.1, waren die alten Textteile wahrscheinlich noch ganz frei von Glossen. Allenfalls einige in krummen Zeilen geschriebene Notabilien könnten vom Schriftbild her so alt sein, dass sie schon vor der Umgestaltung in der Handschrift gewesen sein könnten.

Bei der Umgestaltung arbeitete ein Schreiber, der hellrotbraune bis dunkelrotbraune Tinte benutzte. Dieser Schreiber verbesserte und vervollständigte den Text und verband die beiden ältesten Textteile, indem er das fehlende vierte Buch dazwischenfügte (fol. 63-102) - anscheinend abgeschrieben aus einer epitomierten Handschrift, in der zahlreiche Leges gefehlt hatten und erst nachträglich auf den Rändern nachgetragen waren. Diese Vermutung liegt nahe, weil nämlich auch im vierten Buch zahlreiche Leges in falscher Reihenfolge stehen, zum Beispiel in C.4.35 (fol. 85), wo eine wohl unechte Lex eingefügt ist, siehe unten. Im vierten Buch mussten außerdem auch Textstücke nachgetragen werden. Zwei Texte fügte bereits der Textschreiber selber nachträglich ein, nämlich C.4.2.89 (fol. 64va) und C.4.29.8 (fol. 78rb).

Weiterhin wurden folgende größere Korrekturen vorgenommen:

Fol. 6r: Bei C.1.1.8.26 sind Textzeilen durch Rasur freigemacht. Auf dem freien Raum ist in sehr kleiner Schrift in engen Zeilen der vollständige Endtext der Lex eingetragen, wobei die Tinte wegen des durch Rasur rauhen Pergaments oft etwas verfließt.

fol. 16va: Textnachtrag.

Fol. 41r-v: radiert und neu beschriftet (vor der Glossierung).

Fol. 62v: C.3.44.6-7 sind nachgetragen (zur Reihenfolge der Leges hier siehe oben).

Erst nach diesen Verbesserungen - das ist bei fol. 64va und 78rb zu sehen - erhielt die Handschrift hellrote Titelrubriken. Ursprünglich nämlich waren die Titelüberschriften nur in gewöhnlicher Tinte ausgeführt. Bei der Umarbeitung wurden die alten Tintenüberschriften durch Rasur abgeschwächt und dann übermalt. An vielen Titelanfängen sind noch Reste der wegradierten alten Überschrift zu sehen. Außerdem wurden jede zweite Außeninitiale und alle Inneninitialen rot ausgeführt. Von fol. 5-138r wurden außerdem die Hohlstellen in den Paragraphenzeichen, in den Maiuskelbuchstaben bei Satzanfängen und in den sämtlichen Buchstaben der Inscriptiones rot ausgefüllt.

In diesem Zustand erhielt die Handschrift durchlaufend Authentiken, die manchmal im Wortlaut etwas von dem späteren Standardwortlaut abweichen, mit Herkunftsangaben. Die Authentiken sind auf die oberen Blattränder geschrieben. Viele tragen am Ende Siglum {i}y{/i}, so z. B. fol. 67v 'ut omnino' post C.4.12.4; fol. 69v 'Sed ita tenetur quis' post C.4.18.1; fol. 80v 'Hanc autem' post C.4.30.14; fol. 83r 'Ad haec' post C.4.32.16. Andere Authentiken tragen ein Siglum {i}m{/i}, so z. B. fol. 65r 'Sed novo iure neque quantitatis' post C.4.2.17; fol. 67v 'Immo debito' post C.4.10.12; fol. 70r 'Quod obtinet' post C.4.19.6 - die letztgenannte Authentica endet wie in den Druckausgaben beim Wort 'comparatur', hat aber in feiner Schrift den Zusatz 'Nam et debitum subsidium amittunt in hoc casu. m.'.

Die erste Inskription fehlt. Rubrik zum ersten Buch: In nomine domini amen. Incipit liber domini Justiniani repetite prelectionis, idest constitutionum. De summa trinitate et fide catholica, et ut nemo de ea publice contendere audeat. Erste Inskription in Buch 1: Impp. Grat. Val. et Theod. aaa. ad populum urbis Constantinopolitane


Author(s):

  • Justinianus imperator

No. of pages: Fol. 3r-220r

Rubric: In nomine domini Ihesu Christi ... ... ... (nicht ausgeführt, steht lediglich als Notiz für den Rubrikator am äußersten Blattrand, schwer lesbar)

Incipit:

  • Hec que necessario corrigenda

Explicit:

  • lenitatis paterne testem habeant