Manuscripta juridica

[Principal Investigator: G. R. Dolezalek]







Glossae ad Codicem Justinianum


Author(s):

  • Multiplex
  • Irnerius
  • Bulgarus de Bulgarinis
  • Martinus Gosia
  • Ugo de Porta Ravennata
  • Johannes
  • Jacobus

Glossae ad Codicem Justinianum . Die Handschrift ist sehr glossenreich. Zwei Massen lassen sich unterscheiden.

Erste Glossenmasse, saec. XII.1: Wenige Allegationes im {i}ante-retro-System{/i}, sehr blass, z. B. fol. 43v. Vermutlich waren ursprünglich weit mehr Allegationes dieser Art vorhanden. Bei fol. 45vb ist an eine solche Allegation eine Solutio contrariorum angeschlossen. Weiterhin finden sich aus dem saec. XII.1 Allegationes im {i}infra-supra{/i}-System, die mittels Merkzeichen (Zierbuchstaben) auf die zitierte Textstelle verweisen, z. B. fol. 161ra-vb infra. t.i.yr und supra. t.i.yr. Dieselbe Hand hat mehrfach r N oder § R N geschrieben (jeweils mit waagrechten Strichen über jedem dieser Buchstaben), z. B. fol. 139rb, 147v, 164va. Dies bedeutet wohl 'regulam nota'? Die Paragraphenzeichen dieser Masse haben Formen wie abgebildet in Dolezalek, 'Repertorium ... Codicis Justiniani'. Interlineare abweichende Formen sind ebenfalls dort abgebildet.

Zweite Glossenmasse, wohl von zwei verschiedenen Schreibern eingetragen, saec. XII medies. Bei beiden Schreibern sind die Oberschäfte aller Buchstaben senkrecht. Aber der eine Schreiber hat dunkel geschrieben, der andere benutzte blassere Tinte und schrieb größer. Jedoch lassen sich die zwei Hände nicht sicher trennen. Bei vielen Glossen bleibt unklar, ob sie von dem einen oder dem anderen Schreiber stammen.

Die Glossen dieser Masse gehören bei C.2.1 einesteils zur Rogerius-Albericus-Tradition, andernteils zur Gruppe um MS Stuttart jur. fol. 71. Möglicherweise hat der eine Schreiber eine Vorlage der ersteren Tradition kopiert und der andere Schreiber eine Vorlage der anderen Tradition.

Die Masse umfasst eine Notabilienkette, eine Allegationenkette und texterklärende Glossen, interlinear und marginal, mit Siglen {i}b, B, m, y {/i}.

Es ist zu sehen, dass Glossen der ersten und der zweiten Masse wegradiert worden sind.


Author(s): Irnerius; Bulgarus de Bulgarinis; Martinus Gosia; Ugo de Porta Ravennata; Johannes; Jacobus, et alii

No. of pages: (item 3)