Manuscripta juridica

[Principal Investigator: G. R. Dolezalek]







Codex Justinianus


Author(s):

  • Justinianus imperator

Codex Justinianus , ohne die Einleitungskonstitutionen, zweispaltig geschrieben, mit nur roten Initialen; zwar ohne Vermerke 'Constitutio greca', aber mit Resten griechischer Worte, z. B. fol. 70rb 'pa(ra)ferni'.

Die Authentiken sind nicht von der Texthand geschrieben, sondern von Glossenhänden.

Die Quaterniones ab fol. 25 (Anfang des Buches 2) sind jeweils rechts unter der rechten Textspalte des letzten Blattes römisch durchnummeriert, in der Tintenfarbe des Textes. Die Zählung läuft bis zur Nummer xii auf fol. 120vb. Also bildete der Text von Buch 2-9 ursprünglich eine selbständige Handschrift, ohne das erste Buch. Die drei Quaterniones des ersten Buches (fol. 1-24) sind erst im dreizehnten Jahrhundert mit den Büchern 2-9 zusammengebunden worden.

Eine Textlücke findet sich zwischen fol. 128 und fol. 129. Fol.128vb endet in C.8.53.35 pr. (expl.: 'aestimatione massae' ), fol. 129ra beginnt C.9.27.5 mit der Inskription.

Der Text des ersten Buches sieht unordentlich aus, weil darin alte Schrift, wohl noch aus dem saec. XII.1, abwechselt mit jüngerer Schrift verschiedener Farben von Schreibern, die auf den Rändern und über radierten alten Zeilen fehlende Leges nachgetragen haben.

Die Inscriptiones sind teils vollständig und teils nur verkürzt wiedergegeben, wobei es häufig vorkommt, dass dieselbe Schreiberhand hintereinander einige Male vollständige Inscriptiones gibt und direkt darauf bei den nach folgenden Leges unvollständige Inscriptiones. Über große Strecken sind die Inscriptiones regelmäßig nach oben versetzt, nämlich auf die rechte Seite der Schlusszeile der vorangehenden Lex (z. B. fol. 19ss.). Es kommen vereinzelt vollständige und richtige Subscriptiones vor (z. B. bei C.1.2.2-3).

Einige Rubriken stehen am falschen Ort.

Buch 1 endet auf fol. 23r. Der verbleibende Raum der Blätter 23 und 24 ist mit Kleinschriften des saec. XII gefüllt, dazu noch unten Genaueres.

Buch 1 hat zwei Glossenmassen:

(a) Glossen verschiedener Hände aus dem saec. XII.2, meist unordentlich geschrieben.

(b) Glossen aus dem Anfang des 13. Jahrhunderts in selber Schrift und Art, wie sie bei den Büchern 2-9 vorkommen.

Außerdem kommen auch Stiftnotizen vor, zum Beispiel fol. 21v.

Der Text ab Buch 2 (fol. 25r ss.) wurde einheitlich im saec. XII.1 geschrieben, zweispaltig, in schwarzbrauner bis mittelbrauner Tinte, fast stets mit vollständigen Inscriptiones. Soweit im Text Paragraphenzeichen gesetzt sind, haben sie Formen wie abgebildet in Dolezalek, 'Repertorium ... Codicis Justiniani'. Der Text endet mit den üblichen Worten, auf fol. 133va. Es folgen neun Textnachträge (fol. 133va-vb), endend mit der Lex 'Omnem honorem saluum iudicibus' ... fieri prohibentes' (C.7.64.10).

Die Außenränder der Blätter sind schmaler als es sonst bei Handschriften des Corpus Juris Civilis üblich ist. Da aber auch die Innenränder ungewöhnlich schmal sind, ist anzunehmen, dass die Außenränder schon von Anfang an ungefähr so schmal waren, wie sie heute erscheinen und nicht etwa erst nachträglich so schmal geschnitten wurden. Also rechnete man beim Herstellen der Handschrift nicht mit einer umfangreichen marginalen Glossierung.


Author(s):

  • Justinianus imperator

No. of pages: Fol. 1ra-133vb