Manuscripta juridica

[Principal Investigator: G. R. Dolezalek]







Glossae ad Codicem Justinianum


Glossae ad Codicem Justinianum , im zweiten Teil der Handschrift. Drei unterschiedlich alte Massen.

Die älteste Glossenmasse hat als Wichtigstes texterklärende Glossen, meist interlinear in krummen Zeilen, die auf den Rand hinauslaufen. Auf den Rändern stehen Allegationes des {i}ante-retro-{/i}Systems in winziger Schrift. Dabei werden die Digesten mit einem durchstrichenen Minuskel-{i}d{/i} zitiert. Es begegnen auch Allegationes mittels Merkzeichen, z. B. fol. 177vb {i}§ retro{/i} mit stilisiertem Widderkopf. Außerdem gibt es Allegationes des {i}supra-infra-{/i}Systems, die nur wenig jünger zu sein scheinen. Bei ihnen lässt sich gut ein fließender Übergang vom durchstrichenen Maiuskel-{i}D{/i} zum Kürzel {i}ff.{/i} beobachten.

Weiter gibt es Hinweiszeichen, teils mit erklärender Umschrift, gut zu sehen fol. 169v (Anfang des sechsten Buches) bis fol. 188.

Auch {i}Regula{/i}-Zeichen, z. B. fol. 171rb und fol. 180rb.

Sonstige Zeichen: {i}G{/i} fol. 176ra, {i}B{/i} fol. 170vb.

Zweite Glossenschicht in diesem zweiten Teil der Handschrift:

Texterklärende Glossen und zugehörige Allegationes, meist etwas größer und in blasserer Tinte geschrieben als die älteren. Diese Schicht enthält vor allem Martinus-Glossen.

Als dritte Glossenmasse begegnen verstreute Glossen zahlreicher Hände bis hin zum saec. XIII, z. B. fol. 168v, ad v. '{i}momentariae' {/i}: Gernherius in ista lege ponit duos casus, {i}m.{/i} autem tres, accursius quattuor, et illos sic pone ....


No. of pages: Fol. 43ra-318vb

Literature quoting this item: Manlio Bellomo: Problemi ... 54 n.3