Manuscripta juridica

[Principal Investigator: G. R. Dolezalek]







Glossae ad Codicem Justinianum


Author(s):

  • Multiplex
  • Bulgarus de Bulgarinis
  • Martinus Gosia
  • Rogerius
  • Azo Portius

Glossae ad Codicem Justinianum .

Drei Glossenmassen: erstens Glossen, die inhaltlich wohl aus Zeiten vor 1180 stammen. Zweitens eine Lectura Codicis, vermutlich von Johannes Bassianus. Drittens gelegentliche Zusätze von verschiedenen Schreibern, von denen der eine auch mehrere lange Texte hinterlassen hat (z. B. fol. 38r). Bei allen drei Massen kommt es vor, dass streckenweise die Allegationes nicht wie üblich nach rechts eingerückt sind. Ein Linienschema für Glossen gibt es erst ab fol. 193v, eingezeichnet erst für die zweite Glossenschicht. Die einzelnen Textpassagen sind verschieden dicht glossiert, meist nur marginal. Interlineare Glossen vieler Hände finden sich besonders dicht in Buch 5 und 7.

Älteste Glossenschicht (fol. 1ra-187vb), groß und sehr dunkel geschrieben: eine Allegationenkette, in der auch das Decretum Gratiani zitiert ist (z. B. fol. 4ra), Notabilien mit Initialen im Farbwechsel und wenige texterklärende Glossen, die meistensmit einer Initiale beginnen, ohne vorangehendes Paragraphenzeichen. Soweit ein Paragraphenzeichen vorhanden ist, ist sein linker Bogen verdickt. Siglen sind sehr selten, fol. 8ra steht {i}m{/i}, fol. 169ra steht {i}secundum b{/i}.

Es gibt einige ähnlich aussehende Glossen in etwas engerer, gedrängter Schrift, bei denen nicht klar zu erkennen ist, ob sie mit zu dieser Schicht gehören oder nicht, vgl. z. B. die Glossen auf fol. 39v und die Authentica 'Sacramenta puberum' und die Distinctio auf fol. 35v mit dem Siglum {i}R{/i}.


Author(s): Bulgarus de Bulgarinis; Martinus Gosia; Rogerius; Azo Portius, et alii

No. of pages: (item 2)