Manuscripta juridica

[Principal Investigator: G. R. Dolezalek]







Codex Justinianus


Author(s):

  • Justinianus imperator

Incipit:

  • Hec que necessario corrigenda
  • Cunctos populos quos clementia

Codex Justinianus . Fol.1-128 stammen aus dem saec. XII. Jedoch ab fol. 129 stammen die Blätter aus dem saec. XIII (Converso meinte sogar saec. XIV). Der Text endet unvollständig mit C.8.23.1.2 medies 'a domino pecuniam'.

Die Blätter der Handschrift sind rechts unten durchgezählt. Dabei wurde versehentlich statt 90 die Zahl 40 geschrieben und so weitergezählt. Infolgedessen muss man ab C.5.37.26 zu jeder Blattzahl fünfzig addieren, um die richtige Zahl zu erhalten. Alle alten Faszikel sind auf der letzten Seite links unten römisch durchnummeriert. Die ersten beiden sind Quiniones, danach Quaterniones.

Die letzten zwanzig Blätter sind - wie schon erwähnt - sehr viel jünger als die ersten (fol. 129-148rb medies = C.7.4.3 - C.8.23.1.2 medies). Ich beschreibe zuerst diesen jungen Teil der Handschrift, weil dafür nur wenige Worte nötig sind. Geschrieben im saec. XIII in brauner Tinte mit etwas rötlicher Färbung. Bei den letzten Blättern sind Texte aus dem Pergament weggeschnitten. Dieser Teil der Handschrift ist schon früh an den ersten gebunden worden. Das sieht man daran, dass die vierte Glossenschicht des alten Teiles in diesen jüngeren Teil hinüber läuft bis fol. 129ra medies, und streckenweise auch danach, z. B. fol. 133vb, 147rb-vb. Im übrigen sind die jungen Blätter aber nicht glossiert. Dieser Textteil umfasst eine Quaternio (fol. 129-136), eine Quinio (fol. 137-146) und ein beschädigtes Doppelblatt (fol. 147-148), das den Text direkt anschließend und ohne Lücke bis zu C.8.23.1.2 medies führt und dann abbricht. Der Rest des letzten Blattes ist frei, also hat der Schreiber seine Arbeit unvollendet liegen gelassen.

Nun beschreibe ich den alten Teil der Handschrift (fol. 1-128 = bis zu C.7.4.2).

Die alten Blätter sind mittelbraun bis schwarzbraun geschrieben, von drei verschiedenen Schreibern (erstens fol. 1-57 et 97-128, zweitens fol. 58-64, drittens fol. 65-95), aber jeweils glatt anschließend. Angelo Converso meinte, der Text fol. 1-57 et 97-128 sei vom selben Schreiber wie MS Torino F.II.14 geschrieben.

Vollständige Inscriptiones. An einigen Stellen, wo der Schreiber Worte ausgelassen hatte, sind die Inscriptiones durch einen späteren Korrektor ergänzt worden. Dies ist bemerkenswert, weil es zeigt, dass der damalige Eigentümer der Handschrift sich auch für die Inscriptiones interessierte. Griechische Konstitutionen fehlen, aber an den betreffenden Stellen finden sich entsprechende Vermerke in roter Tinte.

Die Einleitungskonstitutionen stehen auf einem Einzelblatt, das nachträglich vor die Handschrift gebunden wurde (fol. 1). Dieses Blatt stammt ebenfalls noch aus dem saec. XII.1. Die Vorderseite ist sehr abgewetzt und kaum noch lesbar. Die Tintenfarbe gleicht derjenigen der nachfolgenden Blätter, aber die Rubriken und Initialen haben ein anderes Rot. Außerdem sind hier nicht nur Inscriptiones, sondern auch Subscriptiones vorhanden. Sie sind in roter Tinte verstärkt. Das Blatt hat Allegationes im {i}retro-ante-{/i}System, aber am Textanfang sind die Glossen des saec. XII.1 wegradiert und durch Glossen des saec. XIII ersetzt.

Im Haupttext ab fol. 2 sind einige Stellen nachträglich ergänzt worden. Zum Beispiel die Lex C.4.19.9 fehlte im Text und ist auf dem Rand nachgetragen (fol. 49rb).

Es gibt nur rote Initialen. Für Rubriken verwendet der erste Schreiber Maiuskeln (z. B. fol. 1r-31r).

Das Interkolumnium ist ungewöhnlich breit.

Die Handschrift ist geteilt vor Buch 5: Buch 4 endet fol. 46vb mit freiem Raum, Buch 5 beginnt mit einem neuen Faszikel, von anderer Schreiberhand.

Fol. 49va Karikatur eines Mannes mit übergroßer Nase.

Von den Authentiken sagt Converso, der die Handschrift ausgiebig studiert hat, sie seien zusammen mit den Glossenschichten 1, 3 und 4 eingetragen (dazu unten). Viele Authentiken enden mit einem Zeichen '.,' als Abschluss, welches Converso (p. 42) gedeutet hat als 'y' für Irnerius. Die von Converso abgedruckte Authentica 'Quod nunc' (p. 51), hier bei C.1.4.27 anstatt bei C.5.70.7.5, wo sie ebensogut hinpasst, wird durchaus nicht (wie von Converso behauptet) insgesamt dem Jacobus zugeschrieben, sondern das Siglum 'Ia.' steht dort hinter einem Zusatz in anderer Schrift: 'Idem est in tutore, secundum Ia.' Converso hat das 'secundum' übersehen und hat zudem in der Authentica 'non tamen a' statt 'non tamen ut' gelesen.

Offensichtlich waren die Teile von fol. 1-128 schon früh vereinigt, vielleicht von der Herstellung an. Sie sind durchlaufend in gleicher Weise glossiert.


Author(s):

  • Justinianus imperator

No. of pages: Fol. 1ra-148rb

Rubric: In nomine domini nostri Ihesu Christi. Codicis domini Iustiniani repetite prelectionis liber primus incipit, Rubrica, de nouo Codice componendo (ab dem Wort 'liber' im Interkolumnium, vielleicht ein Anzeichen für nachträgliche Hinzufügung der Rubrik). (Inscriptio:) (I)MPERATOR IUSTINIANUS AUGUSTUS AD SENATUM (Das I fehlt, in den ersten 14 Textzeilen ist Platz dafür ausgespart).

Incipit:

  • (Constitutio introductoria:) Hec que necessario corrigenda ...

    (Rubrica libri primi:) In nomine domini. Iustiniani perpetui augusti Codicis repetite prelectionis incipit liber i. Rubrica de summa trinitate et fide catholica, et ut nemo de ea publice contendere audeat. (Inscriptio primae legis:) Imperatores Gratianus, Valentinianus et Theodosius Augusti ad populum urbis Constantinopolitane (das I in ausgespartem Raum, 31 Textzeilen hoch)

  • (Textus:) Cunctos populos quos clementia