Manuscripta juridica

[Principal Investigator: G. R. Dolezalek]







Glossae ad Codicem Justinianum


Author(s):

  • Multiplex
  • Bulgarus de Bulgarinis
  • Pepo
  • G.
  • W.

Glossae ad Codicem Justinianum .

Zweite Glossenschicht, in sehr sauberer, enger, aufrechter Schrift in schwarzbrauner Farbe, marginal und interlinear (z. B. fol. 66ra).

Es gibt einzelne Notabilien (fol. 21rb, 87rb, 145rb). Bei den Allegationes heben sich die Digesten-Zitate ab durch einen charakteristischen Kürzel ff mit langen Querstrichen (oben nach rechts und unten nach links): [abgebildet in Dolezalek, 'Repertorium ... Codicis Justiniani']. Auch in dieser Schicht kommen vereinzelt noch Allegationes des alten Retro-ante-Systems vor (fol. 144va).

Die texterklärenden Glossen tragen oft das Siglum {i}b{/i} (z. B. fol. 70va), darüber hinaus kommt {i}secundum p{/i}. vor (fol. 20va, 73rb), außerdem das vorangestellte {i}y{/i} (fol. 6va, 18rb). Diese Glossen beginnen meist mit einer Tinteninitiale und nur selten mit einem Paragraphenzeichen. Es hat eine Form wie abgebildet in Dolezalek, 'Repertorium ... Codicis Justiniani'.

Einzelne Glossen stehen auf Rasur (fol. 145va). Entweder sind dort missliebige Glossen der ersten Schicht wegradiert worden, oder der Schreiber der zweiten Schicht hat selber Fehler gemacht und sie durch Rasur beseitigt.

Wohl diese Glossenhand hat in größerer Schrift zahlreiche Authentiken geschrieben. Die roten Initialen dieser Authentiken sind teils dunkler als die Textinitialen derselben Seite, also unabhängig von diesen eingezeichnet.

Möglicherweise gehören auch Glossen auf Fol 18va in schwarzer Farbe zu dieser Schicht. Sie zitieren zweimal das Decretum Gratiani und zitieren eine Meinung 'secundum g.' , in einer Glosse zu C.1.18.4, die am Ende das Siglum {i}W{/i} trägt.


Author(s): Bulgarus de Bulgarinis, et alii

No. of pages: Fol. 1v-185v