LOCATION | Stuttgart, WürtLB |
MANUSCRIPT | Stuttgart, WürtLB, Cod. jur. 2° 71 |
ITEM No. 4 | Glossae ad Codicem Justinianum |
Glossae ad Codicem Justinianum
Author(s):
Incipit:
Explicit:
Glossae ad Codicem Justinianum . Erste und umfangreichste Glossenschicht, in feinen Buchstaben. Ab und zu sind die Oberschäfte der Buchstaben verlängert (z. B. fol. 66rb). Bei den meisten Strecken rotbraun in Textfarbe geschrieben, bei einigen Strecken jedoch in etwas abweichender Farbe, so dass man nicht sicher sagen kann, ob Text und Glossen in gleichem Zuge geschrieben wurden. Es ist jedoch unwahrscheinlich. Eine Authentica fol. 5r stammt der Farbe nach ebenfalls vom selben Schreiber.
Nicht überall halten sich diese Glossen an das Bologneser Linienschema. Auf einigen Seiten, wo sie sich finden, fehlt es. Einige Glossen dieser Schicht sind radiert.
Zu dieser Schicht gehören verstreute Notabilien, spärlich, nur über wenige Strecken etwas dichter.
Weiterhin gehört dazu eine Allegationenkette in Mischform: Es finden sich durcheinander und gleich weit nach rechts gerückt sowohl Allegationes mit alten Retro-ante-Verweisungen wie auch Allegationes in der jüngeren Supra-infra-Verweisungsform (auch 'in aut.' , 'infra in Inst.' ). Bei beiden Formen kommt es vor, dass die gemeinte Lex nicht durch ihr Anfangswort zitiert wird, sondern mit Hilfe eines Merkzeichens. Außerdem wird bisweilen anstelle einer Titelangabe gesagt, wie viele Seiten oder Titel man vor- oder zurückblättern soll. Vor Allegationes beider Arten steht oft das Siglum {i}y{/i}, und zwar auch in Fällen, wo die Allegation mit einem Merkzeichen endet, anstatt das Anfangswort der gemeinten Lex zu nennen. Als Merkzeichen werden dabei griechische Buchstaben verwendet, z. B. fol. 128rb: 'y.j.i. Theta' (das bedeutet: 'Vergleiche im ersten folgenden Titel die durch Theta gekennzeichnete Stelle' - und dort wird eine Rückverweisung stehen: 'y.s.i. Theta').
Die texterläuternden Glossen dieser Schicht sind zwar später als die Allegationenkette eingetragen, obwohl nicht lange danach, sondern gleich nach beendeter Allegationes-Arbeit, teils in exakt gleicher Farbe (fol. 152va), teils etwas heller. Paragraphenzeichen (soweit überhaupt gesetzt) haben interlinear eine andere Form als marginal, und zusätzlich gibt es dort auch eine verzierte Form. Alle drei Formen sind jeweils abgebildet in Dolezalek, 'Repertorium ... Codicis Justiniani'.
Auch die texterläuternden Glossen haben oft ein Siglum {i}y{/i} vor sich, und zwar normalerweise anstelle eines Paragraphenzeichens. Nur selten habe ich bei Glossen sowohl ein Paragraphenzeichen als auch ein Siglum gesehen, beispielsweise die Kombination § {i}y{/i} zweimal auf fol. 3rb und die Kombination {i}y{/i} § auf fol. 4rb. Zu der beschriebenen Schicht gehört das folgende längere Werk:
Author(s): Irnerius, et alii
No. of pages: Fol. 1v-185v
Incipit:
(Letzte Glossen, C.9.51.13, Lemma 'liberis restituitur':) Ut sicut minus ualentibus per tutores et curatores prouidit ius publicum, ita natura patris custodiam prouidit filiis a natura.
(Lemma 'indulgentia':) Alias sententia.
(Lemma 'valeat':) Cum ad correctionem sententia ualuit.
(Lemma 'a patribus officiis':) Seruando eis
Explicit: