Manuscripta juridica

[Principal Investigator: G. R. Dolezalek]







Brocarda : inventarium collectionis ignotae


Incipit:

  • Testes de his; testes aduersa; [and then:] magis esse credendum; parem uirem; testes cogendos; sufficere ammissionem

Explicit:

  • facientis'\ 'Penam\ incipit:\ sic\

Brocarda: inventarium collectionis ignotae . Es handelt sich um eine Inhaltsangabe zu einer Sammlung von Brocarda oder Argumenta. Geschrieben in fünf Spalten, anscheinend zwecks Beauftragung eines Kopisten, der aus einer Modell-Handschrift die aufgelisteten Argumenta kopieren sollte, in der angegebenen Reihenfolge, und der dabei zur Vervollständigung noch eine weitere Modell-Handschrift mit 'Brocarda' heranziehen sollte.

Die Anfangsworte der enthaltenen Argumenta werden der Reihenfolge nach aufgezählt, und dazwischen ist jeweils angegeben, zu welcher carta in welchem quaternus der Sammlung diese genannten Argumenta gehören. Carta 1 enthält 28 Argumente, carta 2 hat 14, carta 3 hat 15, carta 4 hat 13 und so fort. Insgesamt umfasste die beschriebene Sammlung vier Quaterniones, also höchstens 32 Blätter.

Der Inhalt des dritten Faszikels ist erst ab carta 3 verso angegeben, mit dem Vermerk: 'Hic deest de tertio, sed quere in Brocardis, et post redi.' Der Schreiber sollte also hier auf die Brocarda-Handschrift zurückgreifen, um eine Lücke der Argumenta-Handschrift zu füllen.

Die letzten Argumente sind aus carta 2 der vierten Quaternio zitiert. Für die Beschreibung des Restes wird wiederum auf die schon für die dritte Quaternio zitierte andere Brocarda-Handschrift verwiesen.

Links neben den aufgelisteten Anfangsworten stehen jeweils Signete. Teils sind sie geformt wie lateinische oder griechische Buchstaben, teils wie Strich-Punkt-Bezugszeichen. Zu diesen Signeten cf. ZRG 100 Kan. 69 (1983) 157.

Die angegebenen Argumente 'Testes aduersa' und 'Testes cogendos' finden sich auch in Rubrik 22 der Brocarda des Azo. Die übrigen Argumente jedoch nicht. Sie stammen auch nicht aus der Brocarda-Sammlung 'Dolum per subsequentia purgari'.

Das hier beschriebene Blatt 187 ist nicht etwa nachträglich in die Handschrift eingeheftet, sondern es hängt mit fol. 180 zusammen.


No. of pages: Fol. 187ra-re

Incipit:

  • Primus quaternus. Testes de his; testes aduersa; magis esse credendum; parem uirem; testes cogendos; sufficere ammissionem

Explicit:

  • Licet si fiat quod debet, si tamen non; nota quoddam cum ad phi. quere in brocardis residuum in rubrica que sic incipit: 'Penam facientis'.