Manuscripta juridica

[Principal Investigator: G. R. Dolezalek]







Digesta - Digestum novum


Author(s):

  • Justinianus imperator

Digesta - Digestum novum . Incipit und Explicit normal.

Aus verschiedenen Teilen zusammengeheftet, die aber aus etwa gleicher Zeit stammen. Von D.47.15.7 (= hinter D.47.16.1!) bis D.47.22.4 Satz 1 ist der Text in ganz ungewöhnlich eng gedrängten, kleinen, aufrechten Buchstaben geschrieben (fol. 131ra infra -vb), um den Anschluss an den auf fol. 132r beginnenden, von anderer Hand geschriebenen Text zu erreichen.

D.50.16-17 ist als ein getrennter Textteil behandelt, beginnenend auf fol. 172ra, geschrieben in senkrechten Buchstaben, die schmaler sind als in den anderen Textteilen. Der vorangehende Text D.50.15 endet auf fol. 171va mit der Bemerkung von Texthand: 'Finito libro reddatur gloria Christo'. Der Rest der Seite ist leer gelassen. D.50.17 ist einspaltig geschrieben.

Vollständige Inscriptiones. Bei fol. 127 werden sie spärlich und verschwinden dann. Erst bei fol. 172r setzen sie, mit einer anderen Texthand, wieder ein (= D.50.16.1).

Nur rote Initialen. Bei den Buchanfängen ist teils über die ganze Breite der Kolumne Platz gelassen für den Juristennamen (Bücher 39, 41, 44, 45, 47-50). Bei Buch 49 und 50 ist der Name in Maiuskeln rechts ausgeführt, links ist Platz für eine Miniatur geblieben.

Teils sind die Buchanfänge nicht anders gestaltet als gwöhnliche Anfänge eines neuen Titels: mit Platz für eine Initiale oder Miniatur im linken Drittel der Kolumne (Bücher 40, 41, 46).

An den Rändern sind einzelne Übersetzungen griechischer Leges nachgetragen, wohl von Streuglossenhänden (z.B. fol. 25ra). Am Ort der fehlenden griechischen Lex D.43.10 (fol. 63v) ist am Rand eine Übersetzung bis zur Hälfte von derjenigen Hand eingetragen worden, die sonst die Martinus-Glossen schrieb, und zwar mit vorangestelltem Paragraphenzeichen, als handle es sich um eine Glosse. Der Rest der Übersetzung wurde von einer zweiten Hand angefügt. Darüberhinaus steht eine weitere Übersetzung zur selben Lex am Fuß der Seite, von dritter Hand, eingeleitet mit folgenden Worten: Al[ibi] hec lex deficit, et ubi est hec lex, debet esse rubrica de uia publica, et est prima tituli proprie (?).

Die Handschrift hat zahlreiche textkritische Anmerkungen, die Mommsen in seinem Apparat zur Digestenausgabe berücksichtigt hat. Teils steht neben der angemerkten Variante 'p.' für 'Littera Pisana', teils sogar steht nur das p. am Rand neben einer unsicheren Stelle (z.B. fol. 90vb, 110rb, 121rb).

Darüberhinaus hat die Handschrift mindestens fünf Glossenschichten und zusätzlich Streuglossen von verschiedenen Händen (z.B. fol. 14ra, 30va, 34va, 47rb, 50rb, 81rb, 96rb, 100ra usw.). Sie reichen bis hin zum saec. XVII (fol. 34rb)


Author(s):

  • Justinianus imperator

No. of pages: Fol. 1ra ss.