Manuscripta juridica

[Principal Investigator: G. R. Dolezalek]







Codex Justinianus


Author(s):

  • Justinianus imperator

Incipit:

  • Hec que necessario corrigenda [and then:] esse multis
  • Imperator Justinianus augustus [and then:] ad senatum

Explicit:

  • habeant\ testem\

Codex Justinianus


Author(s):

  • Justinianus imperator

No. of pages: Fol. 1ra-285vb medies

Rubric: In nomine domini nostri Ihesu Christi. Domini nostri Justiniani imperatoris augusti Codicis repetite prelectionis liber i. incipit, de nouo Codice componendo. (Rubrik des ersten Buches:) In nomine domini nostri Ihesu Christi. Justiniani incipit liber i. de sancta trinitate et fide catholica, et ut nemo publice de ea contendere audeat

Incipit:

  • Hec que necessario corrigenda [and then:] esse multis
  • (Praecedit inscriptio:) Imperator Justinianus augustus ad senatum

Explicit:

  • testem habeant. Die Handschrift hat eine ältere Blattnummerierung in Tinte und zusätzlich ab fol. 277 eine korrigierende jüngere in Bleistift. Die Nummern divergieren ab fol. 277 um eins, weil der Schreiber, der die Tintennummern schrieb, das Blatt Nr. 277 übergangen hat.

    Diese alte epitomierte Handschrift ist im Laufe des 12. Jahrhunderts in mehreren Stufen vervollständigt worden, und zwar von Händen, die auch Glossen eingetragen haben, weshalb hier eine genaue Analyse des Werdeganges der Handschrift geboten ist.

    Beim letzten Einbinden waren schließlich vierzig Teile zu heften. Sie beginnen jeweils mit folgenden Blättern: 1, 9, 17, 24, 34, (anderes Alter) 36, 38, 39-40, 48, 56, 64, 72, 80, 88, 96, 104, 113-121, 129, 137, 145, 152, 160, 168, 176, 184, 192, 200, 208, 216, 224, 232-234, 242, 250, 258, 266, 274, 282.

    Der ursprüngliche Text, erhalten ab fol. 36, wurde schon im saec. XI oder spätestens im saec. XII.1 geschrieben, durchweg einheitlich in schwarzer bis sehr dunkler schwarzbrauner Tinte, zweispaltig, mit vollständigen Inscriptiones, mit Resten griechischer Worte (fol. 57rb), teilweise auch mit Subskriptionen. Der Text hatte ursprünglich schmale Innenränder und war demnach nicht zur Glossierung bestimmt.

    Es fehlten zahlreiche Leges. Beispielsweise umfasste Buch 1 höchstens 20 Blätter, wenn nicht weniger. Es endete in Spalte rb medies des jetzigen Blattes 36 mit den Leges C.1.23.3-5; C.1.54.1-3; C.1.54.5-6. Sie sind dort noch zu sehen. Andere Leges standen am falschen Ort, so z. B. vor dem jetzigen Blatt 146, wo ein Blatt ausgeschnitten und auf den verbleibenden Blättern von Fol. 145vb-147rb drei Kolumnen getilgt wurden. Man kann wohl annehmen, dass dies geschah, weil die sieben beseitigten Kolumnen mit nicht an diesen Ort gehörigen Texten gefüllt waren.

    Der alte Text der Codex-Handschrift muss in seiner ursprünglichen Form so ausgesehen haben, wie sich uns heute noch das an ihn anschließende Digestenfragment fol. 285-287 darbietet: Es gab weder Rubriken noch Initialen. Sie wurden irgendwann, vielleicht nur wenig nach Entstehung des Textes in einem satten Weinrot nachgetragen: unordentlich, oft in krummen Zeilen (fol. 103rb), bei Platzmangel auf die Kolumnenränder überlaufend. Einige Rubriken wurden übergangen, viele andere verkürzt oder in anderer Weise unrichtig eingefügt.

    Bereits in seiner ursprünglichen Form war der Text in Quaterniones geheftet gewesen. Das lässt sich an einer römischen Nummerierung in roter Farbe erkennen, die auf vielen Schlussblättern der einzelnen Faszikel noch zu sehen ist. Reklamanten von der alten Texthand habe ich hingegen nicht gefunden.

    Der alte Text gibt an, wo griechische Constitutiones ausgefallen sind. So signalisiert er beispielsweise am Ende von C.5.9 eine Textlücke, die Paul Krüger nur aus byzantinischen Quellen bekannt war und die auch er nicht schließen konnte.

    Die Anfänge der einzelnen Bücher hatte bereits der Schreiber des alten Textes hervorgehoben, indem er dort die erste Zeile (mit der Inskription) in Maiuskeln schrieb und in ihr und in den Folgezeilen links Raum für eine Initiale I aussparte (Buch 2 = fol. 36rb medies; 4 = 81rb; 5 = 115ra; 6 = 156ra; 7 = 201rb; 8 = 238rb; 9 = 266ra). Die Bücher 2, 4, 5, 7 und 9 beginnen mit einer mehrere Zeilen hohen Initiale, hellbraun und dunkelbraun gemustert. Lediglich Buch 3 (= fol. 58vb) beginnt schmucklos wie ein normaler Titelanfang.

    Bei der Rubrizierung der Handschrift wurden die Maiuskelbuchstaben der ersten Zeile bei Buch 2, 4, 5 und 7 rot verstärkt. Dieselbe rote Farbe wurde bei diesen Büchern verwendet, um die hellbraun-dunkelbraun gemusterte Initiale für das Wort 'Imperator' zu verzieren: Buch 2 hat ein großes 'J', Buch 4 hat eine Rankensäule aus Fabelwesen und Menschen, ebenso Buch 7. Buch 5 zeigt einen Kaiser, umgeben von Drachenranken. Bei Buch 6 und 8 ist die Initiale nicht ausgeführt. Buch 9 hat wie Buch 4 eine Ranke, aus in sich verschlungenen Drachen gebildet.

    An diesem ursprünglichen Text wurden zunächst vereinzelte Korrekturen vorgenommen und Leges nachgetragen, so z. B. auf fol. 110 C.4.60.7 und auf fol. 279rb einige Zeilen über Rasur, in rotbrauner Farbe.

    Ob bereits zu dieser Zeit texterklärende Glossen eingetragen waren, ist unklar. Es gibt interlinear einige verstreute rotbraune Glossen, die derart alt sein könnten. Sie treten aber nur an wenigen Stellen auf. Jedoch steht fest, dass bereits in diesem Stadium alte Allegationen des Retro-ante-Systems vorhanden waren. Neben dem Anfang von Buch 3 (fol. 58vb) sind die Anfänge zweier solcher Allegationen erhalten: ' §. r. de usuf.' und ' §. a. t. de pos.'. Im übrigen sind gewiss viele dieser Allegationen durch Abschneiden der Innenränder und Rasuren auf den Außenrändern verlorengegangen. Es lässt sich deshalb nicht mehr feststellen, ob sie zahlreich waren.

    Wohl noch im zweiten Drittel des 12. Jahrhunderts wurde die Handschrift umfassend umgestaltet. Die Handschrift wurde aus ihrem Einband gelöst und in Faszikel zerteilt, und anschließend wurden die einzelnen Doppelblätter in der Mitte zertrennt, um ebendort einen breiten Pergamentstreifen einzukleben. Auf diese Weise entstand ein breiter, zur Glossierung geeigneter Innenrand, und die Handschrift erhielt ihr jetziges, ungewöhnliches Verhältnis von Blatthöhe zu Blattbreite. Weiterhin wurden an mehreren Stellen Texte ausradiert und die Rasuren neu in gelber Tinte überschriftet, z. B. fol. 103v, 110v, 126v, 145va infra - 146va supra. Auf fol. 145vb-146rb blieben im Anschluss an die neue Schrift noch radierte Flächen frei, weil der neu zu schreibende Text kürzer war als der radierte - sogar soviel kürzer, so dass hinter fol. 145 ein Blatt (wohl mit überflüssig gewordenem Text) weggeschnitten werden konnte. Die letzten neu geschriebenen Zeilen vor der freien Fläche und die ersten Zeilen dahinter sind weit auseinandergezogen beschriftet, um möglichst viel Platz zu füllen. Von selber Schreiberhand wurden neu die heutigen Blätter 232 - 233 und das Doppelblatt 104 - 111 eingefügt.

    Zu dieser Umgestaltung gehörte auch eine Ausbesserung der Rubriken, ausgeführt spätestens vor Eintragung der ersten umfangreichen Glossenschicht (so zu sehen auf fol. 265vb): Vergessene Rubriken wurden eingefügt, unvollständige ergänzt, fehlerhafte auf Rasur neu geschrieben (gut zu sehen auf fol. 115r). Die verwendete rote Tinte ist wesentlich heller als die der alten Rubriken und Initialen.

    Nach beendeter Umgestaltung erhielt die Handschrift mindestens vier Schichten von Glossen, die weiter unten einzeln beschrieben sind. Sie finden sich deutlich auch auf den angeklebten Innenrändern, sind also in die Zeit nach der Umarbeitung zu datieren.

    Zu Ausgang des 12. oder am Anfang des 13. Jahrhunderts ersetzte eine dunkelbraun schreibende Hand den Text von drei weiteren Blättern, und zwar durch die heutigen Blätter 121, 127-128 und 243. Diese Hand hat Reklamanten geschrieben. Die eingefügten Blätter fol. 127-128 stehen anstelle eines herausgenommenen Einzelblattes; die Innenseite dieses Doppelblattes blieb leer, nur fol. 127r und 128v wurden beschriftet. Diese Blätter haben Zirkeleinstiche auch im Innenfalz, was den obigen Datierungsansatz bestätigt. Diese letzten neu eingefügten Blätter haben nur Glossen in Textfarbe, vermutlich vom Textschreiber selbst eingetragen. Es kann deshalb sein, dass er die Glossen aus der Texthandschrift übernahm, aus der die ersetzten Blätter abgeschrieben wurden. Die Glossen können aber auch von den herausgenommenen Blättern abgeschrieben worden sein.

    Soweit auf diesen zuletzt genannten vier Blättern rote Tinte verwendet ist, kommt sie in der Farbe derjenigen der alten Rubriken gleich.

    Vor oder nach diesen letztgenannten Einfügungen wurde das gesamte erste Buch des Codex gegen einen neu geschriebenen Text ausgetauscht. Er ist in dunklem Schwarzbraun gehalten. Die Initialen gleichen denen, die weiter hinten bei den gelb verbesserten Stellen eingefügt wurden. Im übrigen aber zeigen Text und Glossierung dieses ersten Teiles der Handschrift keine Verbindung zu den nach folgenden Büchern 2-9.

    Die Einleitungskonstitutionen sind vorhanden. Beim Anfang wurde Platz für MPERATOR und für ein langes 'I' davor ausgespart, ebenso beim Anfang von Buch 1 (fol. 3) ein großes leeres Rechteck. Die vorgesehene Ausmalung unterblieb jedoch.

    Auf fol. 57vb ist in Tinte ein Mann mit Kinnbart gezeichnet, vermutlich ein Rechtslehrer.

    Die Authentiken, stets im Glossenraum, stammen beim ersten Buch von Texthand, mit rotem Anfang 'CN' und roter Initiale. Viele Authentiken beginnen mit einer nach rechts eingerückten Zeile. Soweit Herkunftsangaben vorangestellt sind oder darüberstehen, sind sie erheblich heller und kleiner geschrieben und stammen somit von anderer Hand.

    Bei den älteren Textteilen hingegen stammen die Authentiken von jenen verschiedenen Händen, die den Gesetzestext korrigierten und die Glossenschichten schrieben. Auch dort beginnen viele Authentiken mit einer eingerückten Zeile. Es gibt auch Authentiken von Streuglossen-Händen, so z. B. fol. 8va infra und fol. 61rb infra.

    Nach dem letzten Beschneiden wurde der Schnitt rot eingefärbt, was auf vielen Außenrändern rote Schmierflecken verursacht hat. An fol. 49, 63, 202-203 ist zu erkennen, dass seitwärts 2-4 mm, unten 7 mm und oben 4-5 mm beim letzten Beschneiden verlorengegangen sind.

    Die Handschrift ist heute so straff gebunden, dass man nur mit Mühe die Glossen auf den inneren Rändern lesen kann.

Literature quoting this item: ZRG RA 83 (#15) 380n24, 381; Errera 146n114, 148n115, 120, 126, 131, 137, 138, 149n141, 143, 147, 148, 150, 156; Soetermeer, Pecia 46n116