Manuscripta juridica

[Principal Investigator: G. R. Dolezalek]







Glossae ad Codicem Justinianum


Incipit:

  • Cum intentio sua sit equitatem [and then:] per diuersa negotia constituere

Glossae ad Codicem Justinianum . Als älteste Glossenschicht enthält diese Handschrift eine Allegationenkette derselben altertümlichen Form wie MS Montpellier H. 82, in sehr feinen Buchstaben sauber geschrieben. Die Allegationes sind nicht nach rechts eingerückt, sondern sind über die volle Breite des Randes geschrieben. Die Schicht setzt gelbbraun ein, ist aber weiter hinten zumeist goldbraun mit rötlichem Einschlag.

Die Dichte der Allegationenkette wechselt sehr. Sie zitieren vorwärts mittels 'a.' , auch 'an.' (= ante) und rückwärts durch 'r' (= retro), teils mit voranstehendem Zusatz 'cc' (= contra). Dahinter ist zwar ein Titel zitiert, aber keine bestimmte Lex darin. Dennoch lässt sich leicht ermitteln, auf welche Lex in dem zitierten Titel sich der Verweis bezieht, weil ja neben der gemeinten Lex ein Rückverweis steht.

Bisweilen ist von anderer Hand das Zitat der Lex angefügt (pag. 195). Es kommen auch Digestenzitate vor (pag. 222: 'in d. t. ne uis ei fiat qui post' ), ebenso Zitate der Institutiones (pag. 197: 'In Instit. de uulgari s.' ), ebenso für das Authenticum (pag. 187: 'Aut. t. ut libri de cetero non eg. an.' ). Bei einzelnen Allegationes ist 'a.' oder 'r.' nachträglich abgeändert in 'i.' und 's.' (pag. 196). Vor allen Allegationes steht jeweils ein Paragraphenzeichen wie abgebildet in Dolezalek, 'Repertorium ... Codicis Justiniani'.

Von selber Hand wie die älteste Allegationenkette finden sich interlineare und marginale Glossen, die von pag. 1-3 und auf pag. 322 durch Chemikalien verätzt sind. Sie sind in geraden Zeilen geschrieben. Über große Strecken sind sie sehr spärlich, bisweilen aber drängen sie sich dicht. Pag. 6 infra steht eine Distinctio: Munus alias personale, alias patrimoniale ... .

Auch einzelne Notabilien (pag. 2a, 5a, 34a) und Textvarianten (pag. 6b: 'alias utilitatem' ) stammen von dieser selben Hand.


No. of pages: (item 2)

Incipit:

  • (Erste Glossen zum ersten Buch, C.1.1 Rubrica:) Cum intentio sua sit equitatem per diuersa negotia constituere, equitas autem (?) seu iustitia uertitur non tantum in rebus humanis sed eciam in d(iuinis?), ideo ea premittit que circa religionem consistunt, et fides maximam partem religionis sibi uindicat, ideoque eam anteponit. (Dicit de ...?) autem precipua causa est ipsius trinitatis, ex qua ratione precedere in tractatu debet.

    Sehr häufig begegnen Zeichen RG (= Regula) in Tinte der ältesten Glossenschicht, nach den vier Seiten hin durch Strich-Punkt-Zeichen abgehoben, teils mit beigeschriebener Angabe, was denn hier als Regel zu merken sei. Erste Beispiele: pag. 6a, neben C.1.2.1; pag. 7b, neben C.1.2.14; pag. 8a, neben C.1.2.21.2; pag. 19a, neben C.1.5.4.6 finis; pag. 21, neben C.1.7.3.3; pag. 22b, neben C.1.9.12 finis und neben C.1.9.9 medies; pag. 26a, neben C.1.14.5.1 medies; pag. 27b, neben C.1.17.1.5. finis et 6 finis; pag. 32b, neben C.1.18.5: 'RG. non solutum causa transactionis.' .

    Die Handschrift enthält zwar keine 'Roten Zeichen', aber statt dessen finden sich Vermerke ähnlicher Bedeutung in der Tintenfarbe der ältesten Glossenschicht: zum Beispiel 'a. ii.' ; 'a. cc.' ; 'r. ii.' etc. Es handelt sich um Verweisungen innerhalb eines Codex-Titels.

    Bei den Authentiken sind als Bezugszeichen teilweise ebenfalls Formen verwendet, die den 'Roten Zeichen' anderer Handschriften ähneln: man sollte sie nicht mit solchen verwechseln.