LOCATION | Mainz, StadtB |
MANUSCRIPT | Mainz, StadtB, Hs frag. 40 |
ITEM No. 2 | Decretum Gratiani - Prologus (pseudo-) |
Decretum Gratiani - Prologus (pseudo-)
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Decretum Gratiani - Prologus (pseudo-) . Der Autor dieses Prologes suggeriert für seinen fantasierten Text das Jahr 1150 - welches tatsächlich passt für die Publikation der zweiten (allgemein verbreiteten) Redaktion des Decretum Gratiani. Zudem unterstellt der Autor hier, dass Gratianus ein Mönch gewesen sei, und zwar im Bologneser Benediktinerkloster Sanctorum Naboris et Felicis. Dies ist eine unbewiesene Vermutung. Sie entstand erst im 14. Jahrhundert: nämlich der damalige Abt des Klosters, Bartholomaeus Raimundi (1371-1392), ließ dort einen Gedenkstein mit diesem Inhalt aufstellen. Jedoch ist über die Lebensumstände des Autors des "Decretum Gratiani" nichts wirklich Sicheres bekannt. Behauptet wird Vielerlei: er sei Camaldulensermönch gewesen, sei Bischof von Chiusi gewesen, und so weiter etc. Der Pseudo-Prolog erklärt die Entstehung des kanonischen Rechts. Fünf ältere Rechtsordnungen seien vorhergegangen: die Gesetze des Naturrechts, die Gesetze des Moses, dann die Gesetze der Propheten, die Gesetze der Liebe Gottes (durch Jesus), und die Gesetze der Apostel. Weil aber dann die Umstände von Zeit, Personen und Orten sich veränderten, sei durch 'Canones' das Recht an die neuen Umstände angepasst worden
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