Manuscripta juridica

[Principal Investigator: G. R. Dolezalek]







Glossae ad Codicem Justinianum


Author(s):

  • Albericus de Porta Ravennata
  • Azo Portius

Glossae ad Codicem Justinianum , et concepta earum. Dritte Glossenschicht:

Eine häufig in Erscheinung tretende Allegationenkette und einige zugehörige sonstige Glossen, in krummen Schriftzeilen, mit ungleichmäßig hohen, rundlichen Buchstaben in ziemlich dickflüssiger dunkelbrauner Tinte, manchmal auch schwarz (fol. 1rb). Paragraphenzeichen wie abgebildet in Dolezalek, 'Repertorium ... Codicis Justiniani']. Als Bezugszeichen zum Verweis vom Text auf die Glosse dient ein Punkt mit Strich darüber, nach rechts oben weisend, auch bei Allegationen verwendet.

In der Hauptsache enthält diese Glossenschicht Allegationen, unterschiedlich weit nach rechts eingerückt. Es gibt aber auch texterklärende Glossen und darunter auch einige längere Texte. Häufig stehen texterklärende Glossen und auch Allegationen ganz außen am Rand.

folgende Glossen in dieser dritten Schicht sind mir aufgefallen:

fol. 15va Allegatio: ar. I. de inofficio. t. In harenam (C.3.28.11) f. (ist das 'f' ein Siglum?).

fol. 15v, 17rb, 51rb texterklärende Glossen, Siglum {i}secundum al{/i}.

fol. 17va Allegation mit vorangestelltem Siglum {i}y{/i}.

fol. 212rb Allegation mit gleichlautender Stiftnotiz direkt darunter. Die Allegation hat als Siglum {i}secundum az{/i}.

Auf vielen Rändern stehen unter und zwischen den planmäßig eingetragenen Glossen Bemerkungen in braun färbendem Stift in groben, großen Buchstaben. Sie sind teils radiert, teils ausgebleicht, so dass meist nur einzelne Worte lesbar sind. Eintragungen solcher Art finden sich in vielen Handschriften des saec. XII-XIV, in dieser Handschrift aber sind besonders viele erhalten, und einige sind beträchtlich lang. Es handelt sich um Notizen in Stichworten, dienend als Entwurf für die Glossen der dritten Schicht.

Bei einigen Stellen lässt sich ersehen, dass es sich um Stichworte für Allegationen handelt, die später dann in feiner Schrift in schwarzbrauner Tinte eingetragen wurden (fol. 14r, 15v, 16v, 23v, 24r etc., sehr deutlich fol. 107v). Die Notizen stehen oft weit vom Ort der späteren Allegation entfernt.

Vielleicht lassen sich auch für texterklärende Glossen eine Reihe von Parallelen zwischen Stiftnotizen und zugehörigen in Tinte geschriebenen Glossen beobachten. Mir ist nur ein Beispiel dafür aufgefallen, nämlich eine Glosse fol. 15v mit Siglum {i}secundum al{/i}.. Die dazugehörige Stiftnotiz trägt jedoch kein Siglum. Der Schreiber hatte also kein Siglum notiert, und dennoch wusste er beim Ausformulieren in Tinte, dass der Gedankengang von Albericus stammte. Das lässt vermuten, dass zwischen der Notiz und der Ausarbeitung in Tinte nur wenig Zeit lag.

Anscheinend gibt es auch Notizen, die nicht zu Glossen in Tinte umgewandelt wurden. Beispielsweise steht fol. 34rb eine lange Notiz zu C.2.12, der am zitierten Ort keine Glosse entspricht.\pa


Author(s): Albericus de Porta Ravennata; Azo Portius, et alii

No. of pages: (item 15)

Literature quoting this item: Mordini, Il segno 'sia'