Manuscripta juridica

[Principal Investigator: G. R. Dolezalek]







Glossae ad Digestum novum


Incipit:

  • Idest hoc interdicto
  • Alias proponitur
  • legitime factam
  • tacite
  • demoliendo opus
  • Si minus iuste reperitur eum [and then:] edificasse.

Glossae ad Digestum novum . Kurze Interlinearglossen sowie wenige Marginalglossen, wohl von gleicher Hand. Zu beiden sind großenteils noch Notizen durch einen Metallgriffel erhalten und oft gut lesbar. Es gibt auch sehr wenige längere Texte. Sie stehen auf den unteren Rändern, tief unten (z. B. fol. 14r). Offensichtlich sollte derjenige Teil des Randes, der für einen Apparat benötigt würde, freigehalten werden. Die Glossierung endet mit dem Ende des Buchs 39 (fol. 17vb) und lebt bei D.41.1 wieder auf (fol. 41ra). Dem Charakter nach handelt es sich um einfügbare kurze sinnerklärende Glossen wie bei den Quattuor doctores. Bei D.41.1 gibt es einige wenige inhaltliche Übereinstimmungen mit Glossen aus anderen Handschriften, die in ZRG RA 84 (1967) veröffentlicht wurden, aber keine wörtlichen Übereinstimmungen, und es gibt viele mir bisher unbekannte Glossen. Es ist ein eigenstndiger französischer Apparat. Am Vorhandensein dieser Glossen kann man ersehen, ob die betreffenden Leges im Unterricht gelesen wurden. Viele Leges haben keine Glossen, wurden demnach nicht im Unterricht behandelt.


No. of pages: (item 2)

Incipit:

  • (erste Glosse zu D.39.1.1, ad v. 'Hoc edicto':) Idest hoc interdicto
  • (zweite Glosse zu D.39.1.1, ad v. 'permittitur':) Alias proponitur
  • (dritte Glosse zu D.39.1.1, ad v. 'nuntiationem':) legitime factam
  • (vierte Glosse zu D.39.1.1, ad v. 'inhibetur':) tacite
  • (fünfte Glosse zu D.39.1.1, ad v. 'prohibitio':) demoliendo opus
  • (sechste Glosse zu D.39.1.1, ad v. 'hactenus':) Si minus iuste reperitur eum edificasse.