LOCATION | Leipzig, UB |
MANUSCRIPT | Leipzig, UB, 884 |
ITEM No. 2 | Glossae ad Codicem Justinianum |
Glossae ad Codicem Justinianum
Author(s):
Glossae ad Codicem Justinianum .
Der Apparat in dieser Handschrift besteht fast nur aus texterklärenden Glossen. Separat geschriebene Allegationen finden sich hauptsächlich dort, wo in Solutiones contrariorum auf sie Bezug genommen ist und wo sie somit unabdingbar sind. Jedoch ist passagenweise in hellerer Tinte eine Allegationenkette nachgetragen worden.
Der Apparat ist von einem verständigen Schreiber gut und sauber geschrieben. Die Glossen haben gewöhnlich kein Siglum oder anstelle eines Siglum ein Zeichen '.,' oder '.' oder ':-' oder '.:-' , also einen Punkt plus Komma oder allein einen Punkt oder einen Doppelpunkt plus waagrechten Strich oder das letztgenannte Zeichen mit noch einem weiteren Punkt davor.
Wer diesen Apparat verfasst hat, bleibt noch zu klären. Jedoch enthält der Apparat in sich zahlreiche Glossen, die aus dem Apparat des Azo übernommen wurden und teils auch dessen Siglum {i}az{/i} tragen. Auch Glossen älterer Glossatoren sind verwendet: des öfteren finden sich Siglen {i}Iob{/i}, gelegentlich auch {i}m, p, pi, cy{/i}, zweimal habe ich {i}K{/i} gefunden (fol. 87rb und 181va), einmal {i}W{/i} (fol. 152v). Auch Zeitgenossen des Azo werden zitiert, mit den Siglen {i}h{/i} (fol. 125 va, 126 rb), {i}sec. co{/i}. (fol. 150ra-v), {i}sec. Ia{/i}. (fol. 145rb, 147vb, 150va, 151vb und öfter), {i}J{/i}. und {i}Ja{/i}. (fol. 104va).
Der Apparat sollte offensichtlich eigenem Bedarf des Eigentümers der Handschrift dienen und nicht etwa ein zur Verbreitung bestimmtes Werk sein. Das zeigt sich an Bezugnahmen auf konkrete andere Handschriften im Besitze des Verfassers, aus denen er bestimmte Blätter oder eine durch 'A' und 'B' markierte Passage oder gar eine von eigener Hand hinzugefügte Notiz zitiert: 'Hic dic ut notaui in ultima carta distinctionum Alberici' (ad C.2.1.4); 'xi. distinc. Alber., lxii. di. py.' (fol. 93rb, neben C.4.1.3); 'Hic distingue ut in summa e. t. § Quando autem, ab A usque ad B, et in lxxvi. distinc. Iob.' (fol. 22va, neben C. 1.14.10); ' ... Vel dicas ut in Generali (?) de ratihabitatione, in tertio quaterno, in vi. folio' (fol. 108va, bei C.4.28.7); ' ... dic ut in quaterno ... in quaterno Ja.' (öfter).
Demnach besaß der Verfasser Distinctiones von Albericus, von Pilius (mindestens 62 Texte enthaltend) und von Johannes Bassianus (mit mindestens 76 Texten), dazu noch die Summa Codicis des Azo und ein in Rubriken unterteiltes 'Generale', - vermutlich eine Sammelhandschrift, oder vielleicht jene mit dem Wort 'Generale' beginnende Summa Codicis, wie sie in MS Berlin, SBPK, Lat. fol. 271 überliefert ist? Der 'Quaternus Ja.' war vermutlich eine Abschrift der Lectura Codicis des Jacobus Balduini, aus der auch Odofredus in der Erstfassung seiner Lectura häufig zitiert und von der er voraussetzt, dass sie den Studenten vorliegt.
Kurze Glossen sind in diesem Apparat selten. Fast alle Glossen sind vollständige Sätze oder halbe Sätze. Häufig sind mehrere Glossen zu einem größeren Schriftblock zusammengefasst oder hintereinanderweg geschrieben, ohne (wie früher üblich) für jede neue Glosse eine neue Zeile zu beginnen. In solchen Schriftblöcken sind dann Lemmata enthalten zur Kennzeichnung der Anfänge der einzelnen Glossen.
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