Manuscripta juridica

[Principal Investigator: G. R. Dolezalek]







Signa rubea ad Codicem Justinianum


Signa rubea ad Codicem Justinianum . Es handelt sich um sonderbar geformte Markierungen, welche in dieser Handschrift denselben Zweck erfüllen, wie anderswo die 'Roten Zeichen' (cf. Weigand / Dolezalek, ZRG Kan. Abt. 100). Einige Formen sind abgebildet in Dolezalek, 'Repertorium ... Codicis'. Geschrieben dicht an der Textkolumne - also an dem Platz, wo in anderen Handschriften 'Rote Zeichen' stehen -, jedoch in der vorliegenden Handschrift haben die Zeichen meist keinen darüber gesetzten Punkt mit Strich, der in anderen Handschriften diese Zeichen hervorhebt. In der Mehrzahl sind nicht griechische oder lateinische Buchstaben verwendet, sondern freie Bildungen, die keinem Buchstaben gleichen.

Als Bezugszeichen für Authentiken sind die üblichen von Buchstaben abgeleiteten Zeichen benutzt. Jedoch gibt es in der Handschrift sehr viel mehr Zeichen dieser Art, als es Authentiken gibt. Also müssen viele Zeichen dieser Art eine andere Bedeutung haben. Einen Hinweis, welche Bedeutung die Zeichen haben könnten, gibt eine Allegation von alter Hand auf fol. 6vb, bei C.1.3.26: 'aut. de ecclesiasticis titulis, signum P;' - das bedeutet doch wohl: der Besitzer unseres Codex besaß auch eine Handschrift des Authenticum, und dort hatte er an der hier zitierten Stelle von Auth.Coll.9.6 = Nov. 131 ein 'P;' stehen - vielleicht hatte er selbst das Zeichen dorthin geschrieben, um von der Codex-Handschrift her darauf verweisen zu können. Entsprechend müssen wir auch umgekehrt damit rechnen, dass die hier vorliegende Handschrift Zeichen enthält, die als Markierungen dienen sollten, um von einer anderen Handschrift her auf unsere Handschrift zu verweisen, so dass die Zeichen also aus unserer Handschrift für sich allein gesehen nicht zu erklären sind.

Weiterhin gibt es eine Reihe von R-Zeichen (= 'Regula'?), oft strahlenförmig durch Linien aus zwei Punkten und einem Strich umgeben, an Orten, wo der Gesetzestext eine Regula enthält. Beispiele:

fol. 16vb: Non omnis in omnia, sed certi per certa.

fol. 134r: Arma etenim magis quam iura scire milites sacratissimus legislator existimauit (C.6.30.22 pr.).

In gleicher Funktion kommen auch Zeichen G vor ('Generale'?), ebenfalls strahlenförmig durch solche Linien verziert, z. B. fol. 134va: Sufficit enim hoc tempus (unius anni) (C.6.30.22.3).

Notabilienzeichen finden sich in unterschiedlicher Art. Aus frühester Zeit sind Ornamente mit Notabilienfunktion erhalten, häufig aus Wolkenlinien in Phantasieformen gebildet, aber es begegnen auch Blumen oder Kreuze (z. B. fol. 8rb, 11va). In einigen Fällen steht bei dem Ornament in feiner Schrift, was denn eigentlich an der Textpassage so merkenswert sein soll (z. B. fol. 13va). Aus späterer Zeit stammen zahlreiche Signete, gebildet aus den Buchstaben 'Nota', wie abgebildet in Dolezalek, 'Repertorium ... Codicis'.

Weiterhin gibt es Zeichen, die sich in der äußeren Form von den bisher genannten unterscheiden und zu deren Funktion ich nur Vermutungen anstellen kann, so die Zeichen B.-, z. B. fol. 67rb, ganz außen neben C.4.26.13 'Igitur in perpetuum', oder die Zeichen aus zwei parallelen Wellenlinien mit jeweils einem Punkt darüber und darunter - wie abgebildet in Dolezalek, 'Repertorium ... Codicis', die vielleicht 'non legitur' oder aber das Gegenteil davon bedeuten könnten.

Wie üblich finden sich auch zur Ergänzung von Retro-ante-Allegationen im Nahbereich Zeichen: so das beliebte knochenförmige Zeichen (z. B. fol. 29ra gefolgt von Buchstaben r.t.), wie abgebildet in Dolezalek, 'Repertorium ... Codicis', und auch andere (z. B. fol. 66rb gefolgt von Buchstaben a. iiii.), wie ebenfalls dort abgebildet. Auch zeichete man gern wolkenartige Gebilde als Merkzeichen (wie wiederum dort abgebildet).


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