Manuscripta juridica

[Principal Investigator: G. R. Dolezalek]







Apparatus ad Institutiones


Author(s):

  • Martinus Gosia
  • Rogerius(?)

Incipit:

  • Materia Institutionum sunt [and then:] iura. Intentio summatim

Explicit:

  • punit(ur?)\ ordinem\ extra\

Apparatus ad Institutiones


Author(s): Martinus Gosia; Rogerius(?)

No. of pages: (item 6)

Incipit:

  • Materia Institutionum sunt [and then:] iura. Intentio summatim

Explicit:

  • que na(tura?)liter (potius legendum: penaliter?) in quadruplum et criminaliter extra ordinem punit(ur?).

    Die Handschrift hat nicht das übliche Ritzlinienschema für Glossen. Vielmehr benutzen die Glossen Textlinien, die über den Textrand hinaus verlängert sind und mit einer senkrechten Linie abschließen. Texterklärende Glossen beginnen wie üblich mit einem Paragraphenzeichen. Jedoch die Allegationen sind nicht eingerückt geschrieben. An den Rändern stehen in unregelmäßigen Abständen (oft nahe bei einander) große Buchstaben 'R' mit Verzierungen nach den vier Seiten = 'Regula'. Ich habe 34 solche Zeichen gezählt.

    Erklärende Glossen und Notabilien sind systematisch von einer Hand eingetragen, marginal und interlinear, meist goldbraun, bisweilen auch schwarzbraun werdend. Am Anfang stammen wohl alle oder fast alle Glossen von Irnerius. Nach einigen Seiten werden aber Glossen des Martinus häufig. Bei vielen folgt nach dem Siglum m noch von selber Hand ein Zusatz. Diese Erweiterungen von Martinus-Glossen sind also durch einen späteren Rechtslehrer hinzu gefügt worden. In Frage käme zum Beispiel Rogerius. Die Glossierung sollte zusammen mit MS Paris lat. 18229 untersucht werden.